
Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EGO-L-H)
Lehrkräfte und unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Beschäftigte müssen sich bis zum 31. Juli 2023 entscheiden, ob sie einen Antrag auf „Überleitung in die neue Entgeltordnung“ stellen sollen.
Der Tarifvertrag sieht zwar vor, dass zum 1. August 2022 alle Beschäftigten mit ihrer bisherigen Entgeltgruppe und Entgeltstufe in das neue Tarifsystem wechseln. Für viele, aber nicht für alle Beschäftigten, ergibt sich jedoch aus der neuen Entgeltordnung eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe (Höhergruppierung) oder die Zahlung einer Entgeltgruppenzulage oder einer Anpassungszulage. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden, der nicht zurückgenommen werden kann.
Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis am 1. August 2022 ruht (z.B. wegen Elternzeit), haben nach Wiederaufnahme der Tätigkeit ein Jahr Zeit, den Antrag zu stellen.
Die GEW Hessen berät ihre Mitglieder zur neuen Entgeltordnung und zu der Frage, welche Auswirkungen ein Antrag auf Überleitung hätte. Weitere Informationen finden Sie im Mitgliederbereich unter Tarif | Entgeltordnung Lehrkräfte.

Neue Entgeltordnung seit 1.8. in Kraft
Aufstiegsmöglichkeiten für Lehrkräfte ohne Hochschulabschluss HLZ 9-10/2022: Soziale Arbeit

Die neue Entgeltordnung
Ein Kommentar von Thilo Hartmann HLZ 2022/6: Politische Bildung

Neue Lehrkräfte-Entgeltordnung
Tarifvertrag zur Eingruppierung von Lehrkräften gilt ab 1.8. HLZ 2022/6: Politische Bildung

Tarifverträge
TV-H | August 2022
TV-Hessen (TV-H), Tarifvertrag zur
Eingruppierung der Lehrkräfte
(TV EGO-L-H) und ergänzende
Tarifverträge
Download
Tarifrunde TV-H 2021
Tarifrunde Hessen 2021
Entgelttabellen
Entgelttabellen Sozial- und
Erziehungsdienst TV-H
Entgeltordnung Lehrkräfte
(TV EGO-L-H) | August 2022
Tarifvertrag über die Eingruppierung und
die Entgeltordnung für die Lehrkräfte und
die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden
Beschäftigten (TV EGO-L-H)
Anlage zum TV EGO-L-H
(„Lehrkräfte-Entgeltordnung“)
