
Informationen zur Entgeltordnung Lehrkräfte TV EGO-L-H
Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EGO-L-H) | August 2022
Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten (TV EGO-L-H)
Anlage zum TV EGO-L-H („Lehrkräfte-Entgeltordnung“)
Lehrkräfte und unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Beschäftigte müssen sich bis zum 31. Juli 2023 entscheiden, ob sie einen Antrag auf „Überleitung in die neue Entgeltordnung“ stellen sollen.
Der Tarifvertrag sieht zwar vor, dass zum 1. August 2022 alle Beschäftigten mit ihrer bisherigen Entgeltgruppe und Entgeltstufe in das neue Tarifsystem wechseln. Für viele, aber nicht für alle Beschäftigten, ergibt sich jedoch aus der neuen Entgeltordnung eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe (Höhergruppierung) oder die Zahlung einer Entgeltgruppenzulage oder einer Anpassungszulage. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden, der nicht zurückgenommen werden kann.
Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis am 1. August 2022 ruht (z.B. wegen Elternzeit), haben nach Wiederaufnahme der Tätigkeit ein Jahr Zeit, den Antrag zu stellen.
Die GEW Hessen berät ihre Mitglieder zur neuen Entgeltordnung und zu der Frage, welche Auswirkungen ein Antrag auf Überleitung hätte. Weitere Informationen finden Sie im Mitgliederbereich unter Tarif | Entgeltordnung Lehrkräfte.
Weitere Informationen zum Tarifvertrag und zur Entgeltordnung
Erläuterungen zum Tarifvertrag TV EGO-L-H und der neuen Eingruppierung.
Entgelttabelle TV-H (Anlage B) ab 1. August 2022 und ab 1. August 2023.
Info für HSU-Lehrkräfte mit zweijähriger Weiterbildung Ethik
Musteranträge und weitere Informationen finden Sie im Mitgliederbereich

Tarifverträge
TV-H | August 2022
TV-Hessen (TV-H), Tarifvertrag zur
Überleitung der Beschäftigten
und ergänzende Tarifverträge