Berufsrechtsschutz der GEW Hessen
Rechtsschutz
Mitglieder der GEW können in berufsbezogenen und sozialrechtlichen Angelegenheiten Rechtschutz nach den Rechtsschutzrichtlinien erhalten. Näheres hierzu auf der Seite des GEW Hauptvorstands
Zuständig für die Gewährung des Rechtsschutzes ist die Landesrechtsstelle. Neben den für die Prüfung des Falles erforderlichen Unterlagen benötigen wir einen formellen Rechtsschutzantrag. Diesen übersenden wir auf Anfrage. Für eine Beratung durch die Landesrechtsstelle oder die Bezirks- und Kreisverbände muss kein Rechtsschutzantrag gestellt werden.
Für die Übernahme von Kosten ist nach unseren Rechtsschutzrichtlinien die Landesrechtsstelle zu informieren, bevor kostenauslösende Schritte unternommen werden.
Rechtsschutz in nicht berufsbezogenen Angelegenheiten können wir nicht gewähren. Beispiele sind: Verkehrsangelegenheiten, familienrechtlichen Angelegenheiten und der Abschluss einer privaten Versicherung.
Wer eine private Berufsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann selbstverständlich auch die Rechtsberatung der GEW in Anspruch nehmen. Soweit Kosten entstehen, sind diese nach unseren Rechtsschutzrichtlinien aber vorrangig über diese Versicherung abzurechnen. Ein Selbstbehalt / Eigenanteil würde übernommen werden.
FAQ Rechtsschutz
Die Fallgestaltungen, aus denen sich die Inanspruchnahme des GEW-Rechtsschutzes ergeben kann, sind vielfältig. Die folgende Aufzählung ist nur beispielhaft und soll der ersten Orientierung dienen.
Bei Beamtinnen und Beamten
Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn über Besoldung, Beihilfe, dienstliche Beurteilung, Disziplinarmaßnahmen, Umzugs- und Reisekosten, Schadensersatzansprüche des Dienstherrn oder die Abwehr von Regressansprüchen.
Bei Tarifbeschäftigten
Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber über Entgelt, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen, Eingruppierung, Abmahnungen, Kündigungen, Zulässigkeit von Vertragsbefristungen, Zeugnisfragen.
Bei Honorarkräften
Auseinandersetzungen mit dem „Auftraggeber“, zum Beispiel Volkshochschulen, privaten Bildungsträgern über Statusfragen, Verträge und Honorare, Fragen der Renten- und Krankenversicherung.
Bei Beamtinnen und Beamten im Ruhestand, Rentnerinnen und Rentnern:
Auseinandersetzungen über Versorgungs- oder Rentenansprüche und Beihilfeangelegenheiten.
Bei Arbeitslosen
Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Agentur für Arbeit, Ansprüche im Zusammenhang mit Bewerbungen und/oder Einstellungen, soweit der Arbeitsplatz im Organisationsbereich der GEW liegt.
Bei Studierenden
Auseinandersetzungen um die Ausbildung, insbesondere Prüfungen, Anerkennung von Ausbildungsleistungen oder Ausbildungsförderung.
Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV)
Gestaltung und Abwicklung der Ausbildung, Prüfungsanfechtungen.
Für Angehörige verstorbener Mitglieder
Auseinandersetzungen um Rechte, die aus dem Beschäftigungsverhältnis des verstorbenen Mitglieds entstanden sind, zum Beispiel die Durchsetzung von Versorgungs- und Rentenansprüchen als Hinterbliebene (Witwengeld/-rente).
Für ausländische Kolleginnen und Kollegen
Alle Fragen des Arbeitsrechtes wie bei deutschen Angestellten auch, aber auch Fragen des Ausländerrechtes, soweit es um die Sicherung oder Verbesserung der – das Beschäftigungsverhältnis berührenden – ausländerrechtlichen Position geht.
Rechtsschutz im Sozialrecht
Anerkennung eines höheren Grads der Behinderung/ Schwerbehinderung, Auseinandersetzungen mit gesetzlicher Kranken- oder Rentenversicherung, bei Zahlung von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung, Wohngeld.
Rechtsschutz in Strafsachen
Wenn der Anlass im beruflichen Bereich liegt, zum Beispiel beim Vorwurf der Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber Schülerinnen und Schülern.
Rechtsschutz in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Wenn es beispielsweise um Fragen des Widerrufes und /oder der Unterlassung die Berufsehre verletzender Äußerungen in der Öffentlichkeit geht.
Rechtsschutz in nicht berufsbezogenen Angelegenheiten, wie in Verkehrssachen, familienrechtlichen Angelegenheiten, dem Abschluss einer privaten Versicherung oder bei Mietstreitigkeiten kann und darf die GEW nicht gewähren. Dies ergibt sich nicht nur aus den Rechtsschutzrichtlinien der GEW. Rechtsberatung und sonstige rechtliche Unterstützung in solchen Angelegenheiten sind den ehrenamtlich oder hauptamtlich im Rechtsschutz tätigen Kolleginnen und Kollegen auch gesetzlich untersagt. Wer sich im nicht berufsbezogenen Bereich absichern will, muss also eine private Rechtsschutzversicherung abschließen.
Wer eine private Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die ganz oder teilweise Berufsrechtsschutz beinhaltet, kann selbstverständlich auch die Rechtsberatung der GEW in Anspruch nehmen. Wird aus einer solchen Angelegenheit dann ein Rechtsfall, in dem zum Beispiel für Beratung, außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung Anwalts- oder Gerichtskosten entstehen, so müssen diese Kosten grundsätzlich zunächst über die private Rechtsschutzversicherung, bei der man Versicherungsbeiträge zahlt, abgerechnet werden. Denn die GEW muss im Interesse aller Mitglieder ihre Mittel für den Rechtsschutz dann und dort einsetzen, wo keine Versicherungen bestehen bzw. Versicherungen auf Grund der abgeschlossenen Versicherungsverträge nicht zur Übernahme von Kosten verpflichtet sind.
Häufig ist im Rahmen privater Berufsrechtsschutzversicherungen ein „Selbstbehalt“ vereinbart. Für die Übernahme dieser Kosten kann ergänzend Rechtsschutz durch die GEW beantragt werden.
Soweit die Landes- oder Bundesrechtsstelle Rechtsschutz gewährt, entstehen dem Mitglied keine Kosten.
Der Rechtsschutz der GEW deckt alle in einem Verfahren entstehenden Kosten ab: Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten,die Kosten der Arbeit der Juristinnen und Juristen der DGB Rechtsschutz GmbH und Anwaltskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnungen.
Grundsätzlich nicht übernommen werden Anwaltskosten im Rahmen privater Gebührenvereinbarungen, die die gesetzlich geregelten Anwaltsgebühren überschreiten.
Ein solcher Fall tritt in der Praxis aber nicht häufig auf. Die Anwältinnen und Anwälte, mit denen die GEW ständig zusammenarbeitet und die wir deshalb auf Grund spezieller Sachkenntnis empfehlen, halten sich in aller Regel an den gesetzlichen Gebührenrahmen. In Ausnahmefällen ist auf jeden Fall die Rücksprache mit der Landesrechtsstelle und Zustimmung der Bundesrechtsstelle erforderlich.
Kosten für private Gutachten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens werden nicht übernommen. Gutachtenkosten in einem gerichtlichen Verfahren nur dann, wenn vorab die Zustimmung der Bundesstelle für Rechtsschutz vorliegt. Fahrtkosten werden grundsätzlich nicht übernommen.
Im Berufsalltag jedes GEW-Mitgliedes entstehen Situationen, in denen die Frage auftaucht: Was ist im konkreten Fall mein „Recht“?
In vielen Fällen können die ehrenamtlich für den GEW-Rechtsschutz tätigen Kolleginnen und Kollegen, GEW-Personalräte oder GEW-Betriebsräte solche Fragen beantworten. Häufig ist der „Erstkontakt“ vor Ort der kürzeste und schnellste Weg.
In der GEW Hessen stehen für Fragen der Mitglieder auch die hauptamtlichen Referentinnen und Referenten für die Bereiche Bildung, Hochschule, Jugend (LiVs), Tarif und Besoldung, Sozialpädagogik und Weiterbildung zur Verfügung. Unsere Referate sowie Fach- und Personengruppen mit ihrer langjährigen Berufserfahrung sind ebenfalls Ansprechpartner für individuelle Anfragen.
Die ehrenamtlichen Rechtsberaterinnen und -rechtsberater sind über die GEW Kreis- und Bezirksverbände zu erreichen. Wenn unsere haupt- oder ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen die (juristische) Beratung nicht vornehmen können, erfolgt diese durch die Landesrechtsstelle. Im Vertretungsfall auch durch die DGB Rechtschutz GmbH. Rechtsschutz für eine anwaltliche Beratung kann in der Regel nicht gewährt werden.
Anfragen an die Landesrechtsstelle sollten schriftlich erfolgen. Das Problem sollte beschrieben und – soweit vorhanden – Unterlagen in Kopie bzw. als E-Mail-Anhang beigefügt werden. Telefonische Anfragen sind möglich, sollten aber auf wirkliche „Eilfälle“ beschränkt werden. Die telefonische Darstellung von Rechtsfällen birgt immer die Gefahr von Missverständnissen. Häufig fehlt in der fernmündlichen Darstellung des Problems gerade jenes entscheidungserhebliche Detail, das dem Fall eine Wendung in diese oder jene Richtung gibt.
Erhält die Landesrechtsstelle eine Anfrage, so prüft sie, ob sie alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Beurteilung des Falles besitzt. Dann informiert die Landesrechtsstelle über den weiteren Verfahrensweg. Muss gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem öffentlichen oder privaten Arbeitgeber, etwas unternommen werden außergerichtlich oder gerichtlich so prüft die Landesrechtsstelle, in welcher Form dies am besten geschehen kann und bespricht mit dem Mitglied die weitere Vorgehensweise.
Soweit eine externe Vertretung nicht erforderlich ist, unterstützt sie die Mitglieder bei Formulierungen wie der Geltendmachung von Ansprüchen, von Stellung nahmen oder beim Einlegen von Widersprüchen. Weiterhin kann die Landesrechtsstelle eine Vertretung selbst durch ihre hauptamtlichen Juristinnen übernehmen. Alternativ kann Rechtsschutz für eine Vertretung durch ein Büro der DGB Rechtsschutz GmbH gewährt werden. Soweit erforderlich, gewährt die Landesrechtsstelle auch Rechtsschutz für die Vertretung über eine externe Anwaltskanzlei.
Das Vorgehen bei Gewährung des Rechtsschutzes finden Sie unter dem nachfolgenden Stichwort "Rechtsschutzverfahren".
Wenn – nach einer Beratung – Rechtsschutz gewährt wird, kann dies für Mitglieder der GEW Hessen nur durch die Landesrechtsstelle Hessen erfolgen.
Neben den für die Prüfung des Falles erforderlichen Unterlagen muss das Mitglied einen formellen Rechtsschutzantrag stellen.Das Formular erhalten die Mitglieder bei der Landesrechtsstelle oder bei den GEW-Bezirken.
Hinweis: Für eine reine Beratung durch die Landesrechtsstelle muss kein Rechtsschutzantrag gestellt werden.
In Eilfällen kann auch vorab eine Zusage des Rechtsschutzes durch die Landesrechtsstelle erfolgen und das Formular nachgereicht werden.
Für ein fristwahrendes außergerichtliches (in sozialrechtlichen Angelegenheiten auch gerichtliches) Tätigwerden der DGB Rechtsschutz GmbH wird zunächst immer Rechtsschutz gewährt. Dies erfolgt auch nachträglich.
Soll für die Beauftragung von externen Anwältinnen und Anwälten und/oder die Einleitung gerichtlicher Schritte Rechtsschutz gewährt werden, muss die Landesrechtsstelle auf jeden Fall vorher eingeschaltet werden, das heißt dort Rechtsschutz beantragt werden.
Mit dem Formular beantragt das Mitglied den „formellen Rechtsschutz“. Daher dient das Formular auch dazu zu prüfen, ob die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Rechtsschutzes vorliegen.
Gewährung von Rechtsschutz setzt die Zahlung des satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrages voraus.
Es empfiehlt sich, bei eintretenden beruflichen Veränderungen, wie dem Wechsel vom Studium in den Vorbereitungsdienst, vom Vorbereitungsdienst in eine Anstellung, bei Beförderungen, sofort die Mitgliederverwaltung der GEW Hessen zu unterrichten, damit dort die notwendige Beitragsanpassung vorgenommen werden kann.
Publikationen
"Start in die Schule"
Broschüre für Lehrerinnen und Lehrer
im Beamten- und Arbeitsverhältnis
zum Land Hessen | Juli 2024