Was macht der Gesamtpersonalrat?

Der Gesamtpersonalrat ist die Personalvertretung, die beim Staatlichen Schulamt für die Beschäftigten an den Schulen des Schulamtsbereichs eingerichtet ist. Sein Gegenüber ist die Amtsleitung des jeweiligen Staatlichen  Schulamtes. Er ist damit Partner bei allen Entscheidungen, die für den gesamten Bereich des Staatlichen Schulamtes getroffen werden. Bei Personalentscheidungen ist er für Versetzungen und Abordnungen innerhalb  des Staatlichen Schulamtes sowie für die Stellenbesetzungen von stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter zuständig.

Der Gesamtpersonalrat berät und unterstützt Kolleginnen und Kollegen, die auf Entscheidungen des Staatlichen  Schulamtes angewiesen oder damit nicht einverstanden sind.

Ratgeber für Personalräte an Schulen
 
Beispiele für die Unterstützung durch den Gesamtpersonalrat:
  • gestellte oder abgelehnte Versetzungsanträge,
  • Fehler oder ungünstige Entscheidungen bei der Eingruppierung oder Einstufung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Angestellten),
  • nicht erfolgte Sommerferienbezahlung bei befristeten Verträgen usw.

Gesamtpersonalräte regen im Staatlichen Schulamt an, dass Verwaltungsvorschriften oder Gerichtsurteile, die zu Gunsten der Beschäftigten ergangen sind, auch umgesetzt werden. Jüngere Beispiele dafür sind die Handhabung des Lebensarbeitszeitkontos, die bessere Information für Menschen, die befristete Verträge  unterschreiben oder die Umsetzung der Urteile zur Bezahlung der Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung.

Darüber hinaus beraten und vermitteln Gesamtpersonalräte bei Konflikten, die innerhalb der Schule nicht mehr  gelöst werden können. Gesamtpersonalräte haben ein Netzwerk zu den Schulpersonalräten aufgebaut. Sie  geben wichtige Informationen weiter, beraten die Schulpersonalräte bei aktuellen Fragestellungen und bieten  Schulungsveranstaltungen an, bei denen das Personalvertretungsrecht, aber auch veränderte  Rechtsvorschriften und Urteilen behandelt werden.

 

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