Personalräte geben auf allen Ebenen den Beschäftigten eine Stimme gegenüber der Dienststellenleitung. Sie achten darauf, dass rechtliche Vorschriften, die zu Gunsten der Beschäftigten bestehen, eingehalten werden. Sie wachen darüber, dass die Beschäftigten gleich und gerecht behandelt werden. Sie nehmen Beschwerden entgegen und wirken darauf hin, dass Missstände von der Dienststelle beseitigt werden. Sie starten Initiativen, um Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Sie beraten und helfen ihren Kolleginnen und Kollegen bei dienstlichen Fragestellungen. In der Regel sind sie gut informiert, weil GEW-Personalräte auf die Unterstützung und Zuarbeit durch ihre GEWerkschaft zählen können. Nicht nur bei personellen Entscheidungen wie Einstellungen, Versetzungen, Abordnungen, Besetzung von Funktionsstellen haben sie ein Mitbestimmungsrecht. Ebenso wichtig ist ihr Mitbestimmungsrecht bei sozialen Angelegenheiten wie zum Beispiel der Einführung von Maßnahmen, die der Hebung der Arbeitsleistung dienen oder die Arbeitsplätze umgestalten sollen.

Aktive Personalräte benötigen die Unterstützung der Beschäftigten. Wenn sie auch nach dem Gesetz nicht benachteiligt werden dürfen, so exponieren sie sich doch und stehen deshalb häufig stärker im Fokus der Dienststellenleitung als andere. Aktive Personalräte benötigen deshalb während ihrer Amtszeit die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen, die sie vertreten. 
 

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