Links der Landesrechtsstelle
Wen spreche ich an?
Regierungspräsidium Kassel
erstellt eine Versorgungsauskunft. Für den Antrag wird ein Formular zur Verfügung gestellt:
Achtung: Die Versorgungs-Auskunft hat die Überschrift „Entscheidung über ruhegehaltfähige Dienstzeiten“? Dann handelt es sich gleichzeitig um einen formellen Bescheid zu dieser Frage, gegen den ggf. innerhalb eines Jahres Klage erhoben werden muss. Keine Klage muss in Bezug auf die Berechnung der "Prozente" erhoben werden.
GEW Hessen
bietet für Mitglieder Vorausberechnungen der Versorgungsansprüche. Wenden Sie sich hierfür an die Rechtsberatung vor Ort
Die Landesrechtsstelle bitte nur kontaktieren, wenn es um die Vorausberechnung von Pensionsansprüchen bei bevorstehender Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit oder um konkrete juristische Fragen geht, die sich aus einer Pensionsberechnung ergeben.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Personalratswahlen
Elterngeldplaner - Vor Nutzung des Planers unbedingt Erklärvideo ansehen!
Aktuellste Ausgabe | Kosten für GEW-Mitglieder
Grundwerk ohne Ordner
24,40 Euro, zzgl. Versandkosten
Grundwerk mit Ordner
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Mensch & Leben Verlagsgesellschaft
PF 1944, 61299 Bad Homburg