Besoldungsrecht 2014 – Überleitung

Zum 1. März 2014 ging die Ära der altersabhängigen Besoldung für Hessens Beamtinnen und Beamte zu Ende.

Wir erklären die Überleitung der „Bestandsbeamtinnen und -beamten“ in das neue  Besoldungssystem.

Der Übergang zu dem neuen, auf Erfahrungszeiten basierenden Besoldungssystem in Hessen war und ist mit einem ziemlich komplizierten Überleitungsregelwerk verbunden. Die allermeisten Beamtinnen und Beamten, die am 1. März 2014 übergeleitet worden sind, ordnete die Bezügestelle zunächst einer so genannten Überleitungsstufe zu. In diesen Fällen erfolgt der nächste Aufstieg (in die zugehörige reguläre Stufe) zum Zeitpunkt, an dem auch ein Stufenaufstieg nach altem Recht gegriffen hätte.

Verbesserungen für A 10 bis A 12 bei Überleitung in Stufe 5

Besoldungsgruppe A

Ab 1. März 2014 gilt für die vor dem 1. März 2014 eingestellten Beamtinnen und Beamten in der A-Besoldung des Landes Hessen eine eigenständige Überleitungstabelle.

Die Grundgehaltssätze der ab dem 1. März 2014 eingestellten Beamtinnen und Beamten (A-Besoldung) finden sich in der Besoldungstabelle 2013/2014.  Dort sind auch die Bezügetabellen der Anwärterinnen und Anwärter, sowie der C- und W-Besoldung abgedruckt.

Text mit Tabellen unter "Überleitung Besoldung 2014" Mitgliederbereich.

Am 1. März 2014 geht die Ära der altersabhängigen Besoldung für Hessens Beamtinnen und Beamte zu Ende. Im Zuge des Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes (2. DRModG) wird das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) durch ein neues Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) abgelöst, dessen A-Besoldungstabelle in Hinblick auf die Stufenzuordnung ausschließlich auf Erfahrungszeiten beruht.

Auch die Gewerkschaften hatten in den vergangenen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass altersabhängige Einkommensregelungen, wie sie etwa im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) oder in den §§ 27 f. BBesG a. F. (Fassung vom 28. August 2006) normiert waren, gegen das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichstellungsgesetz und europarechtliche Normen verstoßen.

Für das BBesG ist diese Frage noch nicht höchstrichterlich entschieden. Hessen vollzieht nun das, was der Bund und knapp die Hälfte der Bundesländer für ihre Beamten und Beamtinnen bereits vorgemacht haben.

Überleitungsinfo unter "Überleitung Besoldung 2014" Mitgliederbereich.

Besoldungsgruppen A 16 bis A 8

Wir haben eine Tabelle mit allen am 1. März 2014 möglichen Überleitungsfällen in den Besoldungsgruppen A 16 bis A 8 erstellt.

Auf Grundlage der an diesem Tag maßgeblichen Besoldungsgruppe und Besoldungsstufe ergibt sich die Zuordnung zu einer (neuen) Stufe oder Überleitungsstufe.

Erläutert werden außerdem der weitere Stufenaufstieg und eine Vielzahl von Einzelfallregelungen. Die letzte Änderung erfolgte mit dem Besoldungsanpassungsgesetz vom 16. Juli 2016.

Überleitungstabelle Besoldungsordnung A unter "Überleitung Besoldung 2014" im Mitgliederbereich.

Für die Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen

Ab 1. März 2014 gilt für die vor dem 1. März 2014 eingestellten Beamtinnen und Beamten in der A-Besoldung des Landes Hessen eine eigenständige Überleitungstabelle.

Die Grundgehaltssätze der ab dem 1. März 2014 eingestellten Beamtinnen und Beamten (A-Besoldung) finden sich in der Besoldungstabelle 2013/2014.  Dort sind auch die Bezügetabellen der Anwärterinnen und Anwärter, sowie der C- und W-Besoldung abgedruckt.

Tabellen umfassen die Besoldungsgruppe A unter "Überleitung Besoldung 2014" Mitgliederbereich.

Bei Beamtinnen und Beamten, die einer Überleitungsstufe zugeordnet werden, richtet sich der Stufenaufstieg in die nächste Stufe danach, wann nach dem alten Besoldungsrecht der Aufstieg erfolgt wäre.

Daher erklären wir hier (nochmals) die bis zum 28. Februar 2014 geltenden Regelungen zum Besoldungsdienstalter und zum (alten) Stufenaufstieg.

Besoldung alt – Überleitung unter "Überleitung Besoldung 2014" Mitgliederbereich.

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