Betriebsratswahlen

Portal zu den BR-Wahlen

Für die Betriebsratswahlen 2022 haben die DGB-Gewerkschaften ein Download-Portal eingerichtet: DGB-Portal: https://www.brwahl-portal.de/

Hier sind aktuelle Materialien für Betriebsratswahlen und die Arbeit von Wahlvorständen hinterlegt.

Der Zugang ist passwortgeschützt. Das Passwort ist über die GEW Hessen erhältlich.

Die GEW stellt hier zur Verfügung: -Wahlhilfen für den Wahlvorstand | -Gestaltungselemente für Infos, Präsentationen etc. | -Werbematerialien GEW
| -Digitaler Wahlhelfer nebst Handbuch

Informationen des DGB https://www.dgb.de/betriebsratswahl

 

Informationen zu Betriebsräten

Betriebsräte sind die gewählte Interessensvertretung der Beschäftigten und somit ein äußerst wichtiges Element solidarischer Strukturen im Betrieb. Sie haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) den Auftrag, „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden“ (§ 80 BetrVG), und sollen das Machtgefälle zwischen Arbeitgeberseite und Beschäftigten abmildern. Dass dies in den meisten Betrieben gelingt, ist dem Engagement zahlreicher, meist gewerkschaftlich organisierter Kolleginnen und Kollegen zu verdanken, die sich zur Wahl stellen, im Wahlvorstand mitarbeiten oder auf anderem Wege die Wahlen unterstützen.

Mitbestimmungs-, Kontroll- und Initiativrechte des Betriebsrates begründen die Mitwirkungsmöglichkeiten des Gremiums in sozialen, personellen und – mit Abstrichen – wirtschaftlichen Belangen. Die Existenz eines Betriebsrates begünstigt eine kollegiale und respektvolle Kommunikation und Betriebsatmosphäre. Nicht zuletzt mit Ausbruch der Corona-Pandemie wurde vielerorts erneut unter Beweis gestellt, welche Vorteile ein aktiver Betriebsrat für die Beschäftigten, partiell auch für die Arbeitgeberseite bietet. Von zügiger Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen bis hin zur Verhandlungsmacht bei Regelungen zur Kurzarbeit: Kollektive und rechtlich abgesicherte Lösungsansätze entlasten die einzelnen Beschäftigten und geben Sicherheit.
Im vergangenem Sommer sind mit Einführung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes einige bemerkenswerte Veränderungen in Kraft getreten:

  • Das vereinfachte Wahlverfahren mit wesentlich kürzeren Fristen ist jetzt für Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten (bisher 50) zwingend anzuwenden, in Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten (bisher 51 bis 100) nach gemeinsamer Verabredung mit der Arbeitgeberseite.
  • Sitzungen des Betriebsrates sind unter bestimmten Voraussetzungen auch digital per Video- oder Telefonkonferenz möglich, Präsenzsitzungen sind aber weiterhin vorzuziehen.

Zudem ist im Oktober 2021 eine neue Wahlordnung in Kraft getreten, mit der die Änderungen aufgrund des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes umgesetzt wurden. Unter anderem sind auch bei Wahlvorständen Video-Sitzungen möglich.

Was ist aber mit Betrieben, in denen noch gar kein Betriebsrat existiert? Hier braucht es in erster Linie Kolleginnen und Kollegen, die eine Neugründung vorantreiben und die Voraussetzung für Wahl und Etablierung eines Betriebsrates schaffen. Eine Neugründung ist nicht an den vierjährigen Rhythmus der Betriebsratswahlen gebunden, sondern jederzeit möglich. Mit Unterstützung der GEW Hessen ist es so in den letzten zwei Jahren zu erfolgreichen Betriebsratsgründungen gekommen, so bei der KiT GmbH (Kinderbetreuung im Taunus), der NiKi gGmbH (Schulkindbetreuung in Neu-Isenburg) und der Strothoff International School Dreieich.
 

Mitglieder von Wahlvorständen, Kolleginnen und Kollegen, die für einen Betriebsrat kandidieren oder einen Betriebsrat auf den Weg bringen wollen, können sich an die GEW wenden: Wir helfen bei Planung und Durchführung einer Wahl, geben Tipps zum Vorgehen und stehen auch nach der Wahl eines Betriebsrates mit Rat und Tat zur Seite! Der GEW-Hauptvorstand stellt den Wahlvorständen einen Wahlleitfaden zur Verfügung, der eine handhabbare Handlungshilfe für die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl bietet.

Alle Kolleginnen und Kollegen sind  aufgerufen, die Betriebsratswahlen im Frühjahr aktiv mitzugestalten. Kandidiert, werdet im Wahlvorstand aktiv, sprecht mit euren Kolleginnen und Kollegen und motiviert sie, zur Wahl zu gehen! Eine hohe Wahlbeteiligung und gute Ergebnisse für die gewerkschaftlich orientierten Wahllisten stärken die aktiven Betriebsräte!