Neues zur Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EGO-L-H)

Umfangreiche Informationen zur Überleitung und den Verbesserungen im Tarif

Lehrkräfte und unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Beschäftigte mussten sich bisher bis zum 31. Juli 2023 entscheiden, ob sie einen Antrag auf „Überleitung in die neue Entgeltordnung“ stellen sollen. Mit dem 1. Änderungstarifvertrag zum TV EGO-L-H wurde die Frist bis zum 31. Mai 2024 verlängert (Ausschlussfrist). Anträge auf Überleitung können also nach wie vor rechtswirksam gestellt werden. Wie bisher wirken sie auf den 1. August 2022 zurück. Der Änderungstarifvertrag wurde im Zusammenhang mit Verhandlungen über die „Übertragung“ der A 13-Besoldungsanhebung für Grundschullehrkräfte mit Lehramtsbefähigung auf den Tarifbereich getroffen.
 

Wir möchten es ermöglichen, dass alle betroffenen Lehrkräfte - ob GEW Mitglied oder nicht - von diesem diesen Erfolg der GEW Tarifpolitik profitieren.  Deshalb finden sich an dieser Stelle umfangreiche Informationen zur Überleitung und den Verbesserungen im Grundschulbereich.
 

Mit dem 1. Änderungstarifvertrag zum TV EGO-L-H können jetzt auch erstmals diejenigen einen Antrag auf Überleitung stellen, die von einer Überleitung keinen aktuellen Vorteil durch eine bessere Eingruppierung oder eine Zulage haben. Das war bisher nicht möglich. Nur mit einem solchen Antrag profitieren diese Beschäftigten zukünftig davon, wenn die Gewerkschaften Verbesserungen bei der tariflichen Eingruppierung erkämpfen.
 

Unter anderem betrifft das folgende Beschäftigtengruppen:

• UBUS- und USF-Beschäftigte

• Vorklassenleitungen

• Lehrkräfte im herkunftssprachlichem Unterricht

• Lehrkräfte an beruflichen Schulen und Gymnasien.
 

Darüber hinaus wird der Stufenplan zur Anhebung der Besoldung an Grundschulen bis 2028 auf die Tarifbeschäftigten an Grundschulen (bzw. auf Grundschullehrkräfte mit 1. oder 2. Saatsexamen an anderen Schulformen) übertragen. Die entsprechenden Lehrkräfte erhalten eine sich jährlich steigernde sogenannte „Annäherungszulage“ bis schließlich das Eingruppierungsniveau im Bereich der Haupt-, Real- und Mittelstufenschulen erreicht ist. Das Informationsblatt „Referenzsystem bei der Annäherungszulage“ gibt Auskunft darüber, auf welchem Niveau Lehrkräfte an Grundschulen am 1.8.2028 eingruppiert sein werden
 

Die wichtigsten Hinweise auf die in diesem Schuljahr eingeführten Neuerungen können unserem Tarifinfo „TV EGO-L-H“ entnommen werden