„Weder fair noch praxistauglich, juristisch angreifbar“

Kultusministerium plant Gender-Verbot für Abschlussprüfungen | Pressemitteilung

Die GEW Hessen spricht sich gegen das vom Kultusministerium angekündigte „Gender-Verbot“ für die anstehenden zentralen Abschlussprüfungen für den Haupt- und Realschulabschluss sowie das Abitur aus. Neben den grundsätzlichen Argumenten gegen ein solches Sprachverbot weist sie auf erhebliche schulpraktische und rechtliche Probleme hin, die angesichts der Vorgehensweise drohen.


Aktuellen Presseberichten zufolge plant das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, dass die Verwendung von Sonderzeichen bei den ab April anstehenden Abiturprüfungen als notenrelevanter Fehler gewertet werden muss.
 

Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen, kritisierte die Vorgehensweise des Ministeriums:

„Das hessische Schulrecht kennt bislang kein Gender-Verbot. Ein solches steht in keiner einzigen der einschlägigen Verordnungen. Faire Abschlussprüfungen prüfen anhand der Standards, die zuvor gegolten haben.“

Zudem wies er auf Umsetzungsprobleme hin: „Wie sollen Lehrkräfte jetzt noch ihren Schüler:innen die neuen Regelungen vermitteln?“ Zudem sei bislang keineswegs eindeutig geklärt, welche möglichen Schreibweisen als zulässig gelten sollen und welche nicht. Die GEW befürchtet daher Rechtsunsicherheit, weil die Bewertung der Abschlussprüfungen anfechtbar wird.


Darüber hinaus wies Thilo Hartmann darauf hin, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung, auf den sich CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag berufen haben, seine Position im Dezember 2023 modifiziert hat. Der Rechtschreibrat bewertet das Gendern mit Sonderzeichen zwar nach wie vor als Abweichung von der orthografischen Norm, konstatiert aber auch, dass die geschlechtergerechte Schreibung aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung im Fluss ist. Zudem stellt er ausdrücklich klar, dass Vorgaben für die Bewertungspraxis allein in der Zuständigkeit der Schulpolitik liegen. Dabei käme „rezeptive Toleranz“ als Handlungsoption in Frage.

Thilo Hartmann fasste zusammen:

„Der Kultusminister kann sich in dieser gesellschaftlich umstrittenen Frage nicht länger hinter den Empfehlungen des Rechtschreibrats verstecken. Wir lehnen eine Sprachregelung von oben ab. Wenn er trotz aller Kritik an diesem Vorhaben festhalten will, dann sollte er das zumindest handwerklich sauber machen.“