GEW Hessen ruft zum Warnstreik am 12. März 2024 auf!

Tarifauseinandersetzung im hessischen Landesdienst | Pressemitteilung

Für Dienstag, den 12. März 2024, ruft die GEW Hessen ihre Mitglieder im hessischen Landesdienst vor allem in Schulen und Hochschulen zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Bei der Tarifauseinandersetzung mit dem Land Hessen geht es um die Einkommen und die Arbeitsbedingungen von rund 55.000 Tarifbeschäftigten. Die GEW fordert Einkommensverbesserungen in Höhe von 500 Euro monatlich, mindestens 10,5 Prozent, bei einer Laufzeit von einem Jahr. Außerdem erwartet die Gewerkschaft eine deutliche Anhebung der Jahressonderzahlung auf ein volles 13. Monatsgehalt.


Der GEW-Verhandlungsführer und Landesvorsitzende Thilo Hartmann bekräftigte heute in Frankfurt nochmals die Forderungen und erläuterte:

„In zwei Verhandlungsrunden am 14. Februar und am 6./7. März 2024 hat das Land Hessen kein Angebot vorgelegt, auf dessen Basis wir uns bei der Einkommensfrage hätten einigen können. Daher ist es jetzt unbedingt notwendig, dass die Beschäftigten ihren Druck auf den Arbeitgeber vor der vielleicht entscheidenden 3. Verhandlungsrunde am 14. und 15. März 2024 erhöhen. Die Tarifbeschäftigten in allen anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes haben bereits akzeptable Tarifabschlüsse im letzten Jahr erzielen können. Nur die Kolleginnen und Kollegen in Hessen warten immer noch. Das Ende des Geduldsfadens ist jetzt erreicht! Der Innenminister muss endlich liefern.“


Zum Streik aufgerufen sind alle Bereiche des hessischen Landesdienstes. Zudem die Beschäftigten der tarifrechtlich unabhängigen Universitäten in Frankfurt und Darmstadt. Darüber hinaus die mehr als 12.000 studentischen Hilfskräfte an den Hochschulen des Landes, für die bisher kein Tarifvertrag gilt.


„Im Hochschulbereich“, führte Hartmann aus, „haben wir besondere Probleme: Ein Befristungsunwesen, dem der Arbeitgeber mit den seit Jahren angewandten Steuerungsinstrumenten nicht entgegenwirkt. Hier bedarf es endlich tarifrechtlicher und somit verbindlicher Regelungen. Ein weiterer Skandal ist, dass die sehr große Beschäftigtengruppe der studentischen Hilfskräfte sich nicht im TV-Hessen wiederfindet. Anders als bei allen anderen Beschäftigten sind die Arbeitsbedingungen dieser Gruppe nicht durch einklagbare Rechte aufgrund eines Tarifvertrages geregelt. Diese Situation bedeutet nicht nur schlechtere Arbeitsbedingungen, sondern lässt auch die notwendige Anerkennung der Hilfskräfte durch den Arbeitgeber vermissen. Studentische Hilfskräfte haben mehr verdient als eine Bezahlung nach Mindestlohn!“


Streikversammlungen finden – gemeinsam mit den anderen DGB-Gewerkschaften – in Kassel und Frankfurt statt. Mehr Informationen zu den Streikaktionen

 

Hintergrund

Hessen ist als einziges Bundesland nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL). Die Tarifverhandlungen für die hessischen Landesbeschäftigten werden daher seit dem Austritt 2004 eigenständig geführt.