You are welcome, Mr. Snowden!

PM 3. Juli 2013

 

Der Landesverband Hessen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert die Ablehnung des Asylantrags von Edward Snowden durch die deutsche Bundesregierung scharf und erklärt:

Wer millionenfachen Rechtsbruch durch massenhaftes Ausspähen von Internetkommunikation aufdeckt und sich damit unter Hintanstellung persönlichen Wohlergehens für elementare, unverzichtbare Freiheitsrechte einsetzt, ist ein Vorbild für die Jugend und verdient unseren Respekt und unsere Solidarität.
Die deutsche Bundesregierung ist aufgefordert, alles zu unternehmen, um Edward Snowden vor der Strafverfolgung durch die US-Justiz zu schützen. Es ist nicht hinnehmbar, Snowden diesen Schutz zu versagen: Nach Artikel 16a Abs. 1 GG hat Snowden eindeutig ein Recht auf politisches Asyl in der Bundesrepublik Deutschland!
Aufgabe und Ziel der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), nämlich die Wahrnehmung der beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Interessen ihrer Mitglieder, erfolgt auf Grundlage verfassungsmäßig garantierter demokratischer Rechte. Diese Grundrechte werden durch die bis jetzt bekannt gewordenen Abhörmaßnahmen US-amerikanischer und britischer Geheimdienste systematisch untergraben und in einem bisher kaum für möglich gehaltenen Ausmaß zur Disposition gestellt.

Dazu können und wollen wir nicht schweigen. Auch deshalb nicht, weil zu befürchten steht, dass die rechtswidrig erhobenen Daten längst auch von deutschen Geheimdiensten genutzt werden.

Wenn monatlich 500.000.000 Telefonate, E-Mails, SMS oder Chatbeiträge überwacht, systematisch kontrolliert und gespeichert werden, so ist das ein eklatanter Verstoß gegen das grundgesetzlich geschützte Recht eines jeden Bürgers auf Privatsphäre. Es handelt sich hierbei um eine systematische Aushebelung des in Art. 2 Grundgesetz geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, um die Aushebelung des in Art. 10 Grundgesetz geschützten Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie um das durch Art. 13 Grundgesetz geschützte Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Das von Edward Snowden aufgedeckte massenhafte Ausspähen von Internetkommunikation durch Geheimdienste ist mehr als bloß eine „Späh-Affäre“ oder ein „Abhörskandal“. Derartige im Massenmaßstab begangenen kriminellen Handlungen, die gemäß § 202a StGB („Ausspähen von Daten“) und nach § 202 b StGB („Abfangen von Daten“) strafrechtlich verfolgt gehören, verletzen Geist und Buchstaben westlicher Verfassungen und sind in keiner Weise zu rechtfertigen.

Für die GEW als Vertretung der im Bildungsbereich tätigen Kolleginnen und Kollegen, die tagtäglich jungen Menschen Sinnhaftigkeit und Wert elementarer Grundrechte vor Augen führen und verdeutlichen, kann das Schicksal eines mutigen jungen Menschen, der die systematische Untergrabung und Bedrohung dieser Freiheitsrechte unter hohem persönlichen Einsatz öffentlich gemacht hat, nicht gleichgültig sein.
Wenn in diesen Tagen viel von „Freunden“ die Rede ist, die einander nicht abhören und wie Feinde behandeln sollten, so erklären wir in aller Deutlichkeit: Unsere Freunde sind all jene Menschen, die elementare Grundrechte verteidigen. Und Freunde lässt man nicht im Regen stehen.

Deshalb fordern wir unmissverständlich 

  • Schutz von Whistleblowern wie Edward Snowden vor Strafverfolgung!
  • Gesichertes Aufenthaltsrecht für Edward Snowden in Deutschland!
  • Vollständige Aufklärung über Art und Ausmaß der geheimdienstlichen Internetüberwachung! Auch und insbesondere in Bezug auf Kooperationen zwischen deutschen und anderen Diensten sowie die Nutzung dieser illegal erhobenen Daten durch deutsche Stellen.

  • Verfolgung und Bestrafung der für die illegale Überwachung Verantwortlichen!
  • Keine Einschränkung demokratischer Grundrechte – in Deutschland und anderswo!