Wiederaufnahme des Unterrichts an den Schulen in Hessen

"Gründlichkeit vor Schnelligkeit!"

Pressemtteilung 27. April 2020

Am heutigen Tag hat an vielen Schulen in Hessen der Unterricht für einen größeren Teil der Schülerinnen und Schüler wieder begonnen. Dies betrifft die vor dem Abschluss stehenden Klassen an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sowie an den berufsbildenden Schulen. Die eigentlich ebenfalls geplante Wiederaufnahme des Unterrichts an den vierten Klassen der Grundschulen wurde jedoch kurzfristig vom Verwaltungsgerichtshof Kassel gestoppt. An diesen wird daher nach wie vor lediglich eine Notbetreuung angeboten.

Korhan Ekinci, Vorsitzender des Landeselternbeirats von Hessen, ist angesichts dieser Entscheidung erleichtert, sieht aber auch Handlungsbedarf: „Wir haben von Elternvertretungen aus vielen Grundschulen die Rückmeldung bekommen, dass die Standards des Hygieneplans, den das Kultusministeriums erst in der vergangenen Woche vorgelegt hat, keineswegs überall umgesetzt werden konnten. Daher sind wir zunächst erleichtert, dass die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen gerichtlich ausgesetzt wurde. Andererseits benötigen wir Eltern möglichst bald Planungssicherheit. Das Land muss nun einen vor Ort umsetzbaren und auch gerichtsfesten Weg finden, den Unterricht an den Grundschulen schrittweise und zu akzeptablen Bedingungen wieder aufzunehmen. Hierbei muss aber Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen.“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht auch an den weiterführenden Schulen vielerorts Probleme, die hygienischen Standards sicherzustellen. Dazu äußerte sich die Vorsitzende Maike Wiedwald: „Es rächt sich nun der immense Sanierungsstau bei den Schulgebäuden, der in den letzten Jahren aufgelaufen ist. Nicht bei allen, aber bei viel zu vielen Schulen sind die Sanitäranlagen in einem miserablen Zustand. Das erschwert das nun unerlässliche regelmäßige und gründliche Händewaschen. Aber auch die oftmals zu kleinen Klassenräume führen dazu, dass die vom Kultusministerium vorgegebene maximale Gruppengröße von 15 Schülerinnen und Schülern mit dem vorgesehenen Mindestabstand von anderthalb Metern nicht übereinzubringen ist. Wir sagen daher ganz klar, dass der Unterricht nur dort wieder aufgenommen werden darf, wo die Einhaltung aller Hygienevorgaben gewährleistet ist.“

Aus der Perspektive der Landesschüler*innenvertretung sollte der Besuch des Präsenzunterrichts vorerst nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Dazu erklärte Landesschulsprecherin Lou-Marleen Appuhn: „Nach den Corona-Verordnungen ist es zwar Schülerinnen und Schülern mit Vorerkrankungen freigestellt, ob sie den Unterricht besuchen. Das reicht aber unseres Erachtens nicht aus, denn es gibt viele Schülerinnen und Schüler, für die ein Besuch der Schule unter den aktuellen Rahmenbedingungen schlichtweg nicht in Frage kommt. Das Lernen zuhause muss ohnehin nach wie vor für diejenigen organisiert werden, die zu einer Risikogruppe gehören.“

Aus der Perspektive von Eltern, Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern stellt der Beschluss auf Bundesebene, dass bedürftige Schülerinnen und Schüler bei der Anschaffung eines digitalen Endgeräts unterstützt werden sollen, einen Schritt in die richtige Richtung dar. Allerdings muss bei der Umsetzung bedacht werden, dass digitale Endgeräte in den Klassen und Schulformen, in denen deren Einsatz vorgesehen ist, nach der Hessischen Verfassung im Rahmen der Lernmittelfreiheit allen Schülerinnen und Schülern kostenfrei zur Verfügung zu stellen sind. Selbstverständlich müssen auch Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten ausgestattet werden. Nicht zuletzt ist eine professionelle IT-Administration unerlässlich.

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