Tarifeinigung über Eingruppierung Landesbeschäftigter erzielt

Einbeziehung der Lehrkräfte in einen Tarifvertrag zur Eingruppierung steht noch aus

PM 10. Oktober 2014

Am heutigen Freitagnachmittag haben sich GEW, ver.di und die anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit dem Land Hessen in Wiesbaden auf einen Tarifvertrag zur Eingruppierung der Tarifbeschäftigten des Landes, einer so genannten Entgeltordnung, geeinigt. 

Auf der Grundlage der Entgeltordnung für die Beschäftigten der anderen Bundesländer, die im Jahr 2011 vereinbart wurde, verhandelten die Tarifvertragsparteien in den vergangenen Monaten intensiv über eine Regelung, die den Besonderheiten in der hessischen Personalstruktur gerecht wird.

„Die neue hessische Entgeltordnung tritt rückwirkend am 1. Juli 2014 in Kraft. Dieser im Vergleich zu den anderen Bundesländern relativ frühe Startzeitpunkt macht sich bei etlichen Beschäftigten, die in den letzten Jahren neu eingestellt worden sind und jetzt höher eingruppiert werden, bei den Gehaltszahlungen direkt bemerkbar“, so der Vorsitzende der GEW Hessen, Jochen Nagel.

Die neue Entgeltordnung gilt allerdings nicht für die knapp 9.000 Lehrkräfte, die als Tarifbeschäftigte an Hessens Schulen und Hochschulen tätig sind. Auch in den anderen Bundesländern ist diese Berufsgruppe noch ausgenommen. Einseitig erlassene Richtlinien der Bundesländer regeln die Eingruppierung der in einem Arbeitsverhältnis stehenden Lehrkräfte.

„Es ist ein Skandal, dass für diese Berufsgruppe ein wesentlicher Faktor des Gehalts, nämlich die Eingruppierung, durch einseitige Festlegungen des Arbeitgebers bestimmt wird, statt in einem frei ausgehandelten Tarifvertrag“, so der Verhandlungsführer der GEW, Andreas Gehrke.

„Das wollen wir ändern. Deshalb verhandelt die GEW zurzeit mit der ‚Tarifgemeinschaft deutscher Länder’ intensiv über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte“, so Gehrke in Wiesbaden weiter. „Ein erfolgreicher Abschluss dieser Verhandlungen in der kommenden Ländertarifrunde im Frühjahr 2015 wird auch Konsequenzen für Hessen haben. Dann muss auch hier die Gruppe der Lehrkräfte, die immerhin ein Fünftel aller Tarifbeschäftigten beim Land  ausmacht, in die Entgeltordnung einbezogen werden.“

Die zuständigen Gremien auf Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite müssen nun über das Tarifergebnis beraten und beschließen.