Schulöffnungen sind an Bedingungen geknüpft

Pressemitteilung GEW Hessen, LsV und leb

17. April 2020

Schülerinnen und Schüler, Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen sind  besorgt

Die GEW Hessen, die LandesschülerInnenvertretung Hessen und der Landeselternbeirat fordern eine Konkretisierung der Pläne der hessischen Landesregierung, die die Schrittfolge der geplanten Öffnung, klare Vorgaben für die Schulen und verbindlich vorgegebene Maßnahmen zum Gesundheitsschutz enthalten müssen.

Dabei müssen für die Landesregierung  die Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts handlungsleitend sein. Diese Standards müssen transparent veröffentlicht sein sowie nachvollziehbar umgesetzt werden. Hier sind das Hessische Kultusministerium und Kultusminister Lorz in der Pflicht.

Schulen können nur wieder öffnen, wenn Gesundheits- und Infektionsschutz für alle Beteiligten gewährleistet werden. „Wer die Öffnung von Schulen befürwortet, muss für entsprechende Rahmenbedingungen sorgen. Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten muss Vorrang haben. Wir brauchen einen Stufenplan, der die Voraussetzungen benennt. Sind diese nicht gegeben, kann es eine Lockerung nicht geben“, forderte die GEW Landesvorsitzende Birgit Koch. Koch weiter: „Aus unserer Sicht sind mindestens die Bereitstellung von ausreichend Waschbecken, Seife und Einmalhandtüchern, sowie Desinfektionsmittel und Toiletten mit entsprechender hygienischer Ausstattung zwingend. Außerdem muss es allgemeinverbindliche Vorgaben geben, wie die zu den Risikogruppen zählenden Menschen, Schüler*innen wie Beschäftigte, besonders geschützt werden können und wie dabei evtl. entstehenden Engpässe beim pädagogischen Personal an den Schulen begegnet werden kann“.

Erforderlich seien eine mindestens tägliche Reinigung nach entsprechenden Standards des Infektionsschutzes, Regeln für regelmäßigen Luftaustausch sowie weitere Maßnahmen. Hierfür brauchen die einzelnen Schulen Hygienekonzepte in Abstimmung mit Schulaufsicht und Schulträger und unter Verantwortung des lokalen Gesundheitsamtes.

Auch ein erweitertes Schulbuskonzept muss in den Blick genommen werden, für das Einhalten der Abstandsregeln müssen zum Beispiel mehr Busse eingesetzt werden. Für die Nutzung des ÖPNV müssen den Schülerinnen und Schülern sowie allen in der Schule Beschäftigten Mund-Nasenmasken zur Verfügung gestellt werden.

Die Öffnung der Schulen stellt diese vor große organisatorische Herausforderungen. Hierzu brauchen die Schulen und die Eltern schnellstmöglich konkrete Vorgaben und Hinweise. „Der stufenweise Einstieg muss für alle Beteiligten, für die Schülerinnen und Schüler, die Pädagogen und Pädagoginnen*innen, die Eltern und die Schulleiter*innen leistbar sein. “, erläuterten Lou-Marleen Appuhn und Paul Harder von der LSV Hessen. Außerdem forderten sie weiter, dass keinem Schüler und keine Schülerin Nachteile aus der Situation erwachsen dürfen. Daher sei es gut, dass mittlerweile klar sei, dass  alle Schüler*innen in die nächste Jahrgangsstufe versetzt werden und es Wiederholungen eines Schuljahres nur auf freiwilliger Basis geben kann. Gerade auch die Abiturientinnen und Abiturienten dürften nicht benachteiligt werden „Es sollte selbstverständlich sein, dass dieses letzte Halbjahr der Oberstufe, dass gerade einmal wenige Wochen hatte, nicht gleichwertig zu den anderen Halbjahren in die Abiturwertung einfließen kann“ so Piet Pohlmann, ebenfalls Landesvorsitzender der LSV.

Noch völlig unklar ist, wie bei der durchschnittlich zur Verfügung stehenden Quadratmeterzahl in den Klassenräumen die empfohlenen Abstandsregelungen eingehalten werden sollen. Eine Gruppengröße zwischen 10 und 15, wie sie der Kultusminister nannte, ist an vielen Schulen  nicht umsetzbar.

Ebenfalls ungeklärt ist, wie das pädagogische Personal an den Schulen arbeiten soll, das selber kleine Kinder hat, die zur Zeit nicht betreut werden dürfen. Die Ausweitung des Anrechts auf Notbetreuung auch für Pädagoginnen und Pädagogen  mit eigenen kleinen Kindern ist daher dringend geboten.

Auch muss sichergestellt sein,  dass Eltern, die mit Angehörigen von Hochrisikogruppen im eigenen Haushalt leben, ihre Kinder  bis auf weiteres  vom Unterricht befreien lassen können.

In der Zeit der Schließung der Schulen sind die ungleichen Bildungschancen für Kinder und Jugendliche extrem deutlich zu Tage getreten und verstärkt worden. „Kinder und Jugendliche, die kein eigenes digitales Endgerät, zu Hause keine lernförderlichen Strukturen vorfinden, die sich ein Zimmer mit mehreren Geschwistern teilen, deren Familiensprache nicht Deutsch ist, deren Familien Existenzängste haben oder Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben eben nicht die gleichen Bildungschancen wie andere!“, sagte Korhan Ekinci, Vorsitzender des Landeselternbeirats, abschließend.