Kinderbetreuung in Taunus GmbH (KiT) beantragt Kurzarbeit

Beschäftigte und GEW fordern Aufstockung des Kurzarbeitergeldes

Auf scharfe Kritik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)  und der Beschäftigten stößt die Ankündigung der Geschäftsführung der „Kinderbetreuung im Taunus GmbH (KiT)“, man beabsichtige für den Fall, dass die Schul- und Kitaschließungen über den 30. April hinaus andauern, ab dem 1. Mai 2020 Kurzarbeit einzuführen, um den Erhalt von Arbeitsplätzen abzusichern. Die Beschäftigten sind zur Zustimmung der Kurzarbeit aufgefordert. Zahlreiche Beschäftigte reagieren mit Unverständnis darauf, dass seitens der Geschäftsführung keinerlei Aufstockung des Kurzarbeitergeldes angeboten wird.

„Es ist für die KiT GmbH und den Hochtaunuskreis durchaus möglich,  das Kurzarbeitergeld auf 100% aufzustocken “, meint Harald Stubbe, der als Teilhabeassistent an der Helen- Keller- Schule in Oberursel arbeitet. Harald Stubbe kandidiert an der Spitze der Liste „GEW – gemeinsam solidarisch“, welche zu der ersten Betriebsratswahl bei der KiT GmbH am 29. April antritt. „Bei der Einführung von Kurzarbeit bestimmt der Betriebsrat mit, da kann er schlechten Lösungsvorschlägen die Zustimmung verweigern. Der neu gewählte Betriebsrat wird ab Anfang Mai arbeitsfähig  sein, mit diesem soll die Geschäftsführung dann Verhandlungen zur Ausgestaltung der Kurzarbeit aufnehmen“ fordert  Harald Stubbe ein.

Die KiT GmbH, eine Ausgründung des Hochtaunuskreises, betreibt neben zwei Kindertagesstätten zahlreiche erweiterte Schulbetreuungen. Neben dem dort eingesetzten Personal beschäftigt die KiT GmbH überwiegend Teilhabeassistentinnen und -assistenten, die den Unterrichtsbesuch von Schülerinnen und Schülern mit Förderungsbedarf ermöglichen.

Mit der Ankündigung über Kurzarbeit nachzudenken, verunsichere die Geschäftsleitung die Beschäftigten und wälze die Folgen der Corona-Pandemie auf diese ab, kritisiert Andreas Werther, zuständiger GEW-Sekretär: „Die Ausgründung der KiT GmbH erfolgte seinerzeit unter anderem mit der Absicht, tarifpolitische Regularien zu umgehen. Seit Jahren ermöglichen hier Integrationshelferinnen und -helfer vielen Kindern den Schulbesuch, leisten wertvolle Arbeit für deren Familien und die ganze Gesellschaft. Sie werden dafür größtenteils lediglich knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt. Wenn jetzt die Einführung von Kurzarbeit angekündigt wird, ohne  dieses mit einer deutlichen Aufstockung  des Kurzarbeitergeldes zu verbinden, droht vielen von ihnen existentielle Not.“. 

Auch Erzieherinnen, anderen  Sozialpädagogischen Fachkräften und Betreuungskräften an den Schulen drohe Kurzarbeit. Dabei sei der Hochtaunuskreis einer der einkommensstärksten deutschen Land- und Stadtkreise, es stünden zweifellos genug Mittel zur Verfügung, die momentanen Kosten der Corona- Krise zu bewältigen, ohne die Beschäftigten zu belasten, so Andreas Werther weiter.

Zum Hintergrund

Die KiT GmbH organisiert die Durchführung und Koordination von Betreuungs- und Ganztagsangeboten an den Schulen im Hochtaunuskreis und ist zusätzlich Trägerin zweier Kindertagesstätten.

Über 700 Beschäftigte sind bei der KiT GmbH angestellt: Pädagogische Fachkräfte, Betreuungskräfte, Teilhabeassistentinnen und -assistenten, Küchen- und Hauswirtschaftskräfte.         

Alleiniger Gesellschafter ist der Hochtaunuskreis.