GEW Hessen und LSV Hessen verurteilen

Festnahmen und Abschiebungen von Schülerinnen und Schülern

Wieder einmal ist ein Schüler im direkten Umfeld seiner Schule (der Beruflichen Schule in Witzenhausen) verhaftet worden, um ihn abzuschieben. Dies steht den Aussagen im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün von 2018 entgegen, dass Abschiebungen aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu vermeiden seien.

Damit konfrontiert,  äußert sich das Innenministerium dahingehend, dass diese Aussage ja eingehalten worden sei, da der betroffene 19jährige Schüler aus Ghana ja nicht in der Schule, sondern „außerhalb des Schulgebäudes aufgegriffen worden sei“. Dies ist in unseren Augen zynisch. Der Schüler sitzt nach unseren Informationen derzeit in Abschiebehaft in Ingelheim, eine Kontaktaufnahme mit seiner Anwältin ist ihm nicht erlaubt, sein Handy wurde ihm abgenommen. Dies entspricht keinesfalls den rechtsstaatlichen Gepflogenheiten und ist ein Skandal. Nach wie vor scheint man hierzulande lieber die Geflüchteten zu bekämpfen und nicht  die Fluchtursachen.

Dabei erleben wir im pädagogischen Alltag, dass gerade geflüchtete Kinder und Jugendliche sehr bemüht sind, sich in die bundesdeutsche Gesellschaft zu integrieren. Immer wieder berichten Lehrkräfte aus den Schulen, wie lernwillig, leistungsorientiert und leistungsstark und wie beliebt sie bei ihren Mitschülerinnen und Mitschülerinnen sind.  Umso erschreckender ist es, von der Gefährdung und Traumatisierung der Betroffenen einmal ganz abgesehen, für die Klassen- und Schulgemeinschaften, erleben zu müssen, dass ihre Mitschülerinnen und Mitschüler von Abschiebung bedroht sind und von einem Tag auf den anderen „verschwinden“. 

Schülerinnen und Schüler wie ihre Lehrkräfte sind über solche Abschiebaktionen schockiert und stellen deren die Sinnhaftigkeit in Frage. Nach unserer Ansicht stehen dabei politische Motive im Vordergrund und weniger rechtsstaatliche Gegebenheiten. 

An vielen Schulen Hessens sind die Schulgemeinden gegen die drohenden Abschiebungen von Mitschülerinnen und Mitschülern aktiv. Sie fragen sich, welchen Stellenwert angesichts der Sachlage § 1 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes hat: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Bildung.“ 

2009 wurde die Meldepflicht für Schülerinnen und Schüler abgeschafft, die nicht legal registriert sind, um jungen Menschen einen angstfreien Schulbesuch zu ermöglichen. Die Einrichtung von Intensiv- und InteA-Klassen in Hessen und andere Maßnahmen sollen der Integration dienen. Welchen Sinn haben diese Maßnahmen angesichts der geschilderten Entwicklungen?

Es ist die erklärte Position der GEW Hessen und der LSV Hessen: Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht, das für jeden Menschen ohne irgendeinen Unterschied gilt. Die Schule muss hierfür einen geschützten Raum bieten, in dem Schülerinnen und Schüler untereinander und zu den Lehrkräften Vertrauen aufbauen können.