GEW fordert Tarifvertrag für Hilfskräfte

Und Umsetzung des Senatsbeschlusses

PM 28. April 2015

Tarifverhandlungen an der Goethe-Universität verlaufen ergebnislos

Am 27. April 2015 ist die Tarifverhandlung in der Tarifrunde mit der Goethe-Universität Frankfurt ergebnislos verlaufen. Die abschließende Verhandlung wurde nun auf den 19. Mai 2015 vertagt.

Die mit dem Land Hessen vereinbarte Entgelterhöhung gilt durch eine dynamische Bezugnahme im Tarifvertrag auch automatisch für die Beschäftigten der Goethe Universität. Weitere Gegenstände der Tarifeinigung mit dem Land Hessen, die von der Bezugnahmeklausel in den Tarifverträgen der Goethe-Universität nicht erfasst werden, konnten in der Verhandlung weitgehend ausgeräumt werden.

Streitpunkt zwischen den Gewerkschaften und der Hochschulleitung sind jedoch tarifliche Regelungen für die große Gruppe der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte.

Die Gewerkschaften hatten der Hochschulleitung ein konkretes Angebot zur tariflichen Regelung der Hilfskräfte beim Verhandlungsauftakt am 6. März 2015 unterbreitet sowie Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Dabei wurde von den Gewerkschaften auch eine kostenneutrale Regelung nicht ausgeschlossen.

Mit dem Senat hat auch das höchste beschlussfähige Gremium der Hochschule auf seiner letzten Sitzung am 22. April 2015 beschlossen, dass die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte in den Tarifvertrag der Universität aufgenommen werden sollen.

Für die Forderung nach tarifvertraglichen Regelungen für Hilfskräfte gibt es folglich eine breite Unterstützung innerhalb der Hochschule. „Wir sind überrascht, dass die Hochschulleitung den eigenen Senatsbeschluss nicht umsetzen will“, kommentiert Carmen Ludwig von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen den ergebnislosen Verlauf der Verhandlungen.

„Einerseits beharrt die Goethe-Universität auf ihrer Autonomie, andererseits will sie die daraus resultierenden Spielräume nicht nutzen.“

In den Tarifverhandlungen hatte die Goethe-Universität deutlich gemacht, dass sie zwar zu weiteren Verhandlungen bereit sei, dabei aber nicht das Ziel verfolge, zu tarifvertraglichen Regelungen zu kommen. Stattdessen setze die Goethe-Universität auf Selbstverpflichtungen.

„Selbstverpflichtungen, die nach Belieben unterlaufen werden können, sind nicht genug. Die Hilfskräfte wollen Rechtssicherheit und die gibt es nur mit einem Tarifvertrag“, bekräftigt Lukas Becker von der Hilfskraftinitiative an der Goethe-Universität.

Gewerkschaften und Hilfskraftinitiative werden in den kommenden Wochen zu weiteren Aktionen an der Goethe-Universität aufrufen, um dem Senatsbeschluss Nachdruck zu verleihen.