„Geldsegen für Personal und Entfristungen nutzen“

GEW Hessen erwartet Verbesserungen durch neuen Hochschulpakt

Pressemitteilung 11. März 2020

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat heute mit den Hochschulleitungen den neuen hessischen Hochschulpakt vorgestellt. Das Hochschulbudget wird deutlich über 4 Prozent pro Jahr ab 2021 angehoben, mehr als in vielen anderen Bundesländern. Dies eröffnet den Hochschulen neue finanzielle Spielräume.

„Mit diesem Geldsegen erwarten wir die Entfristung von wissenschaftlichen und adminstrativ-technischen Personal“, so Dr. Simone Claar, Nachwuchsgruppenleiterin an der Universität Kassel und Leiterin des Referates Hochschule und Forschung in der GEW Hessen. „Dafür brauchen wir im Anschluss an den Hochschulpakt Zielvorgaben, die die Hochschulen auf die Entfristung und Einstellung von mehr unbefristetem Personal verbindlich festlegen“, so Claar weiter. Laut Berechnungen der GEW Hessen fehlen etwa 4.000 Vollzeitstellen, um die Betreuung auf das von der schwarz-grünen Koalition benannte Niveau aus dem Jahr 2005 zu verbessern.

„Die im Hochschulpakt vorgesehene Schaffung von 300 zusätzlichen Professuren reicht für die gute Betreuung von uns Studierenden nicht aus, wenn diese nicht mit der entsprechenden Anzahl an Mitarbeitenden ausgestattet sind“, prophezeit Nathalie Schäfer, Sprecherin der Studierenden in der GEW und Studentin an der Goethe-Universität. Dort hatte ein offener Brief von Studierenden der Germanistik über ihre mangelhafte Betreuung im Studium für Aufsehen gesorgt.

„Studienbedingungen zu verbessern, Nachhaltigkeit zu stärken und einen Kodex für gute Arbeit an Hochschulen zu erarbeiten sind vielversprechende Ankündigungen, von denen wir aber auch konkrete Verbesserungen bei Studierenden und Beschäftigten erwarten, anstatt nur gute klingende Arbeitspapiere“, fasst Maike Wiedwald, Vorsitzende der GEW Hessen die Erwartungen der Gewerkschaft zusammen. Sie kündigt auch die weiteren Schritte an:

„Wir werden die anstehenden Diskussionen über Folgen für Studium und Beschäftigung offensiv führen und die Hochschulleitungen in die Pflicht nehmen ihre durch die Hochschulautonomie gestärkte Verantwortung wahrzunehmen.“