Eingruppierung der hessischen Lehrkräfte

Start der Tarifverhandlungen

Pressemitteilung 28. September 2020

Im Wiesbadener Innenministerium starten am Dienstag, den 29. September 2020, die Tarifverhandlungen zur Eingruppierung der tarifbeschäftigten hessischen Lehrkräfte. Dabei geht es um gut 10.000 Lehrkräfte im hessischen Landesdienst. Deren Arbeitsbedingungen richten sich zwar  grundsätzlich nach den Regelungen des Tarifvertrag-Hessen (TV-H), die Eingruppierung ist aber ebenso wie die Arbeitszeit nicht tarifrechtlich festgelegt. Die Eingruppierung regelt ein Erlass des Kultusministeriums.

Die Vorsitzende der GEW Hessen, Maike Wiedwald, erläuterte dazu heute in Frankfurt: „Für alle anderen Bundesländer hat die GEW einen Tarifvertrag zur Eingruppierung der Lehrkräfte 2017 unterzeichnet. Da aber Hessen unter Roland Koch 2004 die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) verlassen hat, gilt dieser Tarifvertrag nicht bei uns. Wir wollen die Eingruppierung jetzt auch in Hessen endlich tariflich regeln und den alten einseitigen Erlass ablösen.“ Grundlage der Verhandlungen sei dabei der Eingruppierungs-Tarifvertrag, der mit der TdL vereinbart wurde. Zudem müssten jedoch hessische Besonderheiten, so Wiedwald weiter,  bei den Verhandlungen berücksichtigt werden: „Eine hessische Eigenheit sind die vielen befristet Beschäftigten an Hessens Schulen, die zum Teil in den Sommerferien noch immer nicht bezahlt werden. Für diese Bestandsbeschäftigten darf es nicht zu Verschlechterungen kommen, wenn nach einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses in den Sommerferien neue Regelungen zur Eingruppierung in Kraft treten.“

Beide Tarifvertragsparteien streben an, die Verhandlungen zur Eingruppierung der hessischen Lehrkräfte bis zur nächsten regulären Tarifrunde beim Land Hessen im Herbst 2021 abzuschließen.