Tarifergebnis für die Beschäftigten der anderen Bundesländer erzielt

Verhandlungen für Hessen beginnen erst am 14. Februar 2024

Am 9. Dezember 2023 haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber in Potsdam auf ein Tarifergebnis für die Landesbeschäftigten der anderen Bundesländer verständigt. Das Ergebnis gilt nicht für die Beschäftigten des Landes Hessen. Denn Hessen trat 2004 aus dem Arbeitgeberverband, der „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL), aus. Seitdem verhandeln die Tarifvertragsparteien in Hessen unabhängig von der TdL. Die hessische Tarifrunde startet diesmal erst nach der Runde der TdL. 2021 war das umgekehrt. Anders als vor zwei Jahren hat das Ergebnis von Potsdam daher orientierenden Charakter für Hessen.


Kernelemente des Abschlusses für die anderen Bundesländer sind Sonderzahlungen („Inflationsausgleich“) in Höhe von insgesamt 3.000 Euro und eine Gehaltserhöhung in zwei Schritten. Für Dezember 2023 gibt es eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro. In den Monaten Januar bis Oktober 2024 folgen monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 120,- Euro, die ebenfalls steuer- und abgabenfrei sind, also netto wie brutto ausgezahlt werden. Im November 2024 werden die Tabellenentgelte einheitlich um 200,- Euro erhöht, im Februar 2025 dann um weitere 5,5 Prozent. Die Laufzeit beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025.


Für studentische Beschäftigte werden im Einigungspapier Mindestentgelte in Höhe von 13,25 Euro zum Sommersemester 2024, erhöht auf 13,98 Euro ab dem Sommersemester 2025 und Mindestvertragslaufzeiten von in der Regel 12 Monaten festgelegt. Dies ist zwar noch kein Tarifvertrag („TV Stud“), aber ein wichtiger Schritt in diese Richtung.


Die aufgrund der 2021 vereinbarten längeren Laufzeit der Tarifregelung in Hessen, beginnen die Tarifverhandlungen erst am 14. Februar 2024. Die vorläufig letzte Verhandlungsrunde ist für den 14. und 15. März 2024 terminiert. Wegen der hohen Inflation im laufenden Jahr hatten die Gewerkschaften das Land bereits aufgefordert, eine Einmalzahlung („Inflationsausgleich“) unabhängig von den tarifvertraglichen Festlegungen schon 2023 zu zahlen. Das hatte das Innenministerium in Wiesbaden abgelehnt und dabei auf die Tarifverhandlungen 2024 verwiesen.


Auch wenn das Ergebnis von Potsdam orientierenden Charakter für die hessische Tarifrunde hat, so gibt es doch keinen Automatismus. Die hessische Tarifrunde wird kein Selbstläufer. Ähnlich wie im Bereich der TdL, wo allein Ende November beim Streiktag „Bildung“ 20.000 Kolleginnen und Kollegen in Hamburg, Berlin, Leipzig und Karlsruhe in den Ausstand getreten waren, kommt es ab Februar auf das Engagement der Kolleginnen und Kollegen in den hessischen Städten an. Die Beschäftigten stehen hinter den Forderungen ihrer Gewerkschaften. Das muss auf der Straße deutlich werden.