Koalitionsvertrag: Tarif und Besoldung

Landesbeschäftigte werden weiterhin nichts geschenkt bekommen | HLZ Februar 2024

 

Die hessische Tarif- und Besoldungsrunde (TVH) startet im Februar 2024. Nicht nur vor diesem Hintergrund lohnt sich ein Blick in den Koalitionsvertrag, denn auch nach der Tarifrunde in diesem Jahr, in der der Schwerpunkt auf der Erhöhung der Entgelte liegen wird, gibt es weitere Verbesserungsnotwendigkeiten, die dringend angegangen werden müssen. Wie die Ankündigungen einer „guten Besoldung im öffentlichen Dienst“ in der Tarifrunde 2024 umgesetzt wird, wird sich zeigen.


Unserer Erfahrung nach bekommen die Beschäftigten vom Land Hessen nichts geschenkt. Und da auch „alle Maßnahmen des Koalitionsvertrags unter Finanzierungsvorbehalt“ stehen, wird sich das auch mit der neuen Regierung nicht ändern. Umso wichtiger ist eine große Beteiligung der Tarifbeschäftigten bei Streiks, sowie auch die rege Teilnahme von Beamtinnen und Beamten an Solidaritätsaktionen! „Zeitgleich und systemgerecht“ auf diese übertragen werden kann nämlich nur, was vorher in Tarifverhandlungen erreicht wurde.


Es bleibt abzuwarten, was die neue Landesregierung insbesondere unter der Weiterentwicklung des Personalvertretungsrechts verstehen wird. Von Seiten der DGB-Gewerkschaften gibt es ja viele gut begründete Vorschläge zur Verbesserung der Mitbestimmung, die bei der Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes im Jahr 2023 keine Berücksichtigung fanden. Hier gibt es also einfache Umsetzungsmöglichkeiten, wenn der politische Wille dazu bei der neuen schwarz-roten Koalition tatsächlich vorhanden sein sollte.


Aus den Arbeitszeit- und Belastungsstudien, Überlastungsanzeigen und eigenen Erfahrungen wissen wir, dass im schulischen Bereich sowohl die Arbeitszeit als auch die Belastungen deutlich reduziert werden müssen, damit „Lehrkräfte mit voller Stelle und voller Gesundheit bis zum Erreichen der Altersgrenze arbeiten können“. Insofern ist es positiv zu bewerten, dass im Koalitionsvertrag zumindest die Absicht erklärt wird, hier tätig zu werden und somit die Problemlage auch endlich anerkannt wird.


Eine Senkung der Pflichtstundenzahl und der Klassengrößen sowie die lange ausstehende Erhöhung der Schuldeputate wären naheliegende und auch wirkungsvolle Schritte, um die Situation zu verbessern. Da diese und viele weitere sinnvolle Maßnahmen aber zusätzliche finanzielle Mittel und Lehrkräfte brauchen, wird aufgrund von Finanzierungsvorbehalt und Lehrkräftemangel die Umsetzung nicht einfach sein. Das sollte uns nicht davon abhalten, diese dennoch einzufordern. Es wird aber auch hier weiterhin viel Druck von unserer Seite brauchen, damit sich die Dinge in die richtige Richtung in Bewegung setzen!
 


Auszug aus dem Koalitionsvertrag:

Wir werden dafür Sorge tragen, dass die tatsächlich geleistete Arbeit der Lehrkräfte, insbesondere die außerunterrichtliche Arbeitszeit, stärker berücksichtigt wird. Auf diese Weise werden wir der Fürsorgepflicht des Landes als Arbeitgeber gerecht und sorgen dafür, dass Lehrkräfte mit voller Stelle und voller Gesundheit bis zum Erreichen der Altersgrenze arbeiten können. Die dauerhafte Übernahme besonderer Aufgaben, die nicht im Rahmen eines Beförderungsamtes erfolgt, soll in der Regel mit einer Entlastung bei der Unterrichtsverpflichtung einhergehen. In Anerkennung der aktuellen Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung werden wir in Abstimmung mit der KMK und unter Einbeziehung der Gewerkschaften und Personalvertretungen die notwendigen Konsequenzen daraus ziehen und die Arbeitszeitregelungen entsprechend anpassen. (S. 18)
 
Wir stehen für eine leistungsgerechte, amtsangemessene und konkurrenzfähige Beamtenbesoldung und für eine gute Bezahlung im öffentlichen Dienst. Deshalb setzen wir den eingeschlagenen Weg zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in weiteren Schritten entschieden fort. Die Beschäftigten lassen wir mit der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse nicht allein. (S. 60)
 
Gleichzeitig sind wir bestrebt, die Tarifverhandlungsergebnisse weiterhin zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtenbesoldung und -versorgung zu übertragen. Eine weitere Steigerung der Attraktivität im Tarifbereich ist nur durch die Beibehaltung einer eigenständigen Tarifpolitik möglich. Wir wollen daher an der bewährten Tarifhoheit des Landes festhalten. Mit den Personalvertretungen und Gewerkschaften im öffentlichen Dienst werden wir weiterhin konstruktiv und vertrauensvoll zusammenarbeiten, um den Staat als attraktiven Arbeitgeber gemeinsam mit den Beschäftigten weiterzuentwickeln. Das umfasst auch das Personalvertretungsrecht. (S. 60f.)