Die Uhr tickt: Ende der Antragsfrist für verbesserte Lehrkräfte-Eingruppierungen zum 31. Juli 2023

Hohe Nachzahlung und mehr Gehalt möglich | Pressemitteilung

Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen, weist heute in Frankfurt darauf hin, dass Lehrkräfte an hessischen Schulen nur noch bis zum 31. Juli 2023 Zeit haben, einen Antrag auf eine bessere Eingruppierung zu stellen. Thilo Hartmann: „Seit dem 1. August 2022 ist der neue Tarifvertrag zur Lehrkräfte-Eingruppierung (TV-EGO-L-H) in Kraft. Für Beschäftigte, die bereits vorher in einem Arbeitsverhältnis zum Land Hessen gestanden haben, wurde eine einjährige Antragsfrist zur Überleitung in den neuen Eingruppierungs-Tarifvertrag vereinbart. Diese Frist läuft am 31. Juli 2023 ab. Danach ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich. Es bleibt dann in jedem Fall bei der alten Eingruppierung, wenn sich die Tätigkeit nicht ändert.“


Die neuen Eingruppierungsregelungen bringen Verbesserungen für viele Beschäftigte an hessischen Schulen. Insbesondere Lehrkräfte an hessischen Grundschulen profitieren. Lehrerinnen und Lehrer mit Lehramtsbefähigung werden rückwirkend zum 1. August 2022 von der EG 11 in die EG 12 angehoben. In diesem Zusammenhang verbessert sich die Bezahlung auch für viele andere Lehrkräfte ohne vollständige Lehrkraftausbildung an Grundschulen. „Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Kollegin mit einem Magisterabschluss in Geografie freute sich nach Beratung durch die GEW sehr über eine ‚ordentliche‘ Nachzahlung und die Eingruppierung in die EG 11 (statt der EG 10)“, berichtet Hartmann. Falls noch nicht geschehen: Auch Lehrkräfte – die bisher unterhalb der EG 13 eingruppiert waren und die an Haupt-, Real- und Förderschulen unterrichten – sollten prüfen, ob ein Antrag auf verbesserte Bezahlung sinnvoll ist. Dasselbe gilt für Lehrkräfte an Gesamtschulen, sofern diese nicht in der EG 13 oder höher eingruppiert sind; und zum Beispiel für Erzieher:innen in der Unterrichtsunterstützung.


Die GEW Hessen hat ein regionales Berater:innen-Netzwerk für Mitglieder aufgebaut, das mögliche Anträge nicht nur hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen prüfen kann. Seit der Einführung des (TV-EGO-L-H) ist der GEW Hessen bereits mehrfach gelungen, Lehrkräfte in ihrer Eingruppierung aufzuwerten. Dies waren Lehrkräfte, die über keine einschlägige Ausbildung verfügten. Das bedeutet am Ende des Monats ein deutliches Plus an Einkommen. Als Beispiel: Eine Höhergruppierung aus EG 5 in EG 9a in Stufe 4 bei einer dreiviertel Stelle monatlich etwa 330 Euro mehr. In der letzten Stufe 6 beträgt die Differenz schon fast das Doppelte: 620 Euro. Für Lehrkräfte in der EG 6 und EG 8 an Gymnasien und Berufsschulen sind Verbesserungen gegebenenfalls auch möglich. Wichtig: Die diesjährigen Sommerferien beginnen bereits am 23. Juli. Deshalb sollten drängende Beratungsanfragen zeitnah erledigt werden.
 

Zum Hintergrund

Die Zahl der tarifbeschäftigten Lehrkräfte und der Beschäftigten in der Unterrichtsunterstützung hat an hessischen Schulen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Im Juni 2021 waren es 12.000 Beschäftigte.  Das ist knapp ein Fünftel des im hessischen Landesdienst an Schulen beschäftigten pädagogischen Personals. Auch wenn deren Arbeitsbedingungen seit vielen Jahrzehnten weitgehend in Tarifverträgen festgelegt sind, war bis zum 31. Juli 2022 die Eingruppierung durch einen einseitig vom Arbeitgeber herausgegebenen Erlass festgelegt. Mit dem am 1. August 2022 in Kraft getretenen Eingruppierungs-Tarifvertrag (TV EGO-L-H) hat sich das grundlegend geändert. Für alle nach dem 31. Juli 2022 neu eingestellten Beschäftigten im Schuldienst gilt der neue Tarifvertrag. „Bestandsbeschäftigte“ müssen einen Antrag stellen. Dann werden sie in den neuen Tarifvertrag übergeleitet.