Bekommen hessische Landesbeschäftigte im Jahr 2023 eine Inflationsausgleichzahlung?

Hinweise zur mit Bund und Kommunen 2023 vereinbarten Inflationsausgleichzahlung

Uns erreichen zurzeit einige Anfragen zur mit Bund und Kommunen im Rahmen der Tarifrunde 2023 vereinbarten Inflationsausgleichzahlung. Dazu folgende Hinweise:
 

Der Tarifabschluss 2023, der eine Inflationsausgleichzahlung festlegt, deren erste Teilauszahlung Ende Juni erfolgte, gilt ausschließlich für Beschäftigte bei Bund und Kommunen sowie für Beschäftigte einzelner freier Träger. Er gilt auch für die Beschäftigten bei hessischen Kommunen, die innerhalb des kommunalen Tarifvertrages TVöD keine Sonderrolle im Vergleich zu anderen Kommunen haben. Dieser Tarifabschluss wurde vom Bund auf die eigenen Beamtinnen und Beamten übertragen.
 

Seit vielen Jahren werden die Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen einerseits und für die Bundesländer (mit der hessischen Sonderrolle) andererseits von Jahr zu Jahr abwechselnd geführt. Die letzten Tarifrunden in Hessen (TV-H) und mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) kamen Ende 2021 zum Abschluss. Die Laufzeit dieser Tarifabschlüsse endet erst im Januar 2024 (in Hessen) bzw. im September 2023 (TdL, also in allen anderen Bundesländern). Eine tarifvertragliche Regelung zur adäquaten Erhöhung der Einkommen angesichts der stark gestiegenen Preise kann also für die Landesbeschäftigten erst in den jeweils nach diesen Zeitpunkten ausgetragenen Tarifauseinandersetzungen erfolgen. Die Gewerkschaften haben in der Vergangenheit auch regelmäßig die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten der Länder (und der Kommunen!) gefordert. In einem ersten Beschluss zur hessischen Tarifrunde 2024 hat sich die GEW-Tarifkommission im Juni auf folgendes verständigt: „Das Hauptaugenmerk der GEW Hessen in der Tarifrunde 2024 liegt auf einer nachhaltigen und soliden Anhebung der Tabellenentgelte und damit auch auf einer entsprechenden Verbesserung bei den Entgeltpunkten in der Rentenversicherung der Mitglieder“.
 

Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, ist es notwendig, dass wir uns als GEW und als Gewerkschaftsbewegung vor der nächsten Tarifrunde mit zusätzlichen Anstrengungen alles tun, um gut organisiert in diese Auseinandersetzung zu gehen. Nur mit einem großen Engagement der Beschäftigten und der Gewerkschaftsmitglieder in der bevorstehenden und sehr schwierigen Tarifrunde wird es möglich sein, ausreichend Druck auf die Arbeitgeber und auf das Land Hessen zu machen.
 

Theoretisch wäre es möglich, dass das Land Hessen als außertarifliche Maßnahme den Beschäftigten bereits im Jahr 2023 einen Inflationsausgleich in unbestimmter Höhe gewährt (bis zu 3.000 Euro sind steuer- und abgabenfrei). Derartige Vorschläge wurden zwischen Gewerkschaften und dem Land Hessen kommuniziert. Mit Verweis auf die Anfang 2024 anstehende Tarifrunde in Hessen ist das Land diesen Vorschlägen bisher allerdings nicht nähergetreten.