Personalratswahlen vorbereiten

Informationen für die Wahlvorstände an Schulen | HLZ Februar 2024

 

Wie berichtet findet die Wahl aller Personalräte im Schulbereich am 14. und 15. Mai 2024 statt. Gewählt werden

  • die Personalräte an allen Schulen,
  • die Gesamtpersonalräte (GPRS) bei den 15 Staatlichen Schulämtern
  • und der Hauptpersonalrat Schule (HPRS) beim Hessischen Kultusministerium.


Was schon erledigt sein sollte ...

Inzwischen sollte an jeder Schule ein örtlicher Wahlvorstand (ÖWV) benannt sein. Er hat dafür zu sorgen, dass alle Wahlberechtigten ihr Wahlrecht für die genannten Personalräte, ggf. auch noch für den Personalrat an einem Studienseminar, ausüben können. Bis Ende Januar sollen alle Wahlvorstände die Zahl der Kolleginnen und Kollegen ermittelt haben, die an ihrer Schule für den GPRS und HPRS wahlberechtigt sind, und an den jeweiligen Gesamtwahlvorstand (GWV) gemeldet haben.


Wichtig ist auch, dass im Sekretariat der Schule bekannt ist, wer die Post für den Wahlvorstand bekommt, denn insbesondere die Informationen des Gesamtwahlvorstands zur Wahl der Gesamtpersonalräte und des HPRS und die Stimmzettel kommen weiterhin mit der Post. Und auch wenn die neue Wahlordnung (WO) mehr Möglichkeiten zur digitalen Weiterleitung einräumt, braucht man für die Aushänge des Wahlvorstands wie bisher viel Platz am Schwarzen Brett.


Schulungen der GEW und vor allem das Wahlhandbuch der GEW helfen den ÖWV, ihre wichtige Arbeit zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen durchzuführen. Dann ist auch die Frage, wer wahlberechtigt ist und wer gewählt werden kann, kein Buch mit sieben Siegeln mehr.


Das Verzeichnis der Wahlberechtigten muss bis zum Wahltag aktualisiert werden. Wie in der Meldung an den GWV  müssen die Gruppen der Beamten und Arbeitnehmer getrennt aufgeführt und gezählt werden. In den Gruppen werden wiederum Männer und Frauen getrennt aufgeführt und gezählt, ebenso die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV). Die Verteilung der Zahl der Wahlberechtigten auf Beamte und Angestellte und auf Männer und Frauen ist die Grundlage für die Berechnung der Zahl der Mitglieder des Personalrats und die Verteilung auf die Gruppen und Geschlechter.


... und was jetzt noch zu tun ist

Von besonderer Wichtigkeit ist das Wahlausschreiben, das der ÖWV bis zum 27.2.2024 erstellen und zusammen mit den Wahlausschreiben für den GPRS und HPRS aushängen muss. Auf der Grundlage der Zahl der Wahlberechtigten stellt der ÖWV in diesem Wahlausschreiben fest, wie viele Mitglieder der Schulpersonalrat hat und wie sich die Sitze auf die Gruppen und innerhalb der Gruppen auf die Geschlechter verteilen.


Außerdem gibt der ÖWV die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen bekannt. Für die Wahl des HPRS und des GPRS endet diese Frist am 17. März 2024. Wenn sich bis dahin noch keine Kandidatinnen und Kandidaten für den Schulpersonalrat gemeldet haben, kann eine Nachfrist bis zum 21. März eingeräumt werden. Dann kann der ÖWV unmittelbar nach den Osterferien mitteilen, wer für den Schulpersonalrat kandidiert, und diese Information zusammen mit den Wahlvorschlägen für den GPRS und den HPRS aushängen.


Es ist nicht die Aufgabe des Wahlvorstands, Kandidatinnen und Kandidaten für den Schulpersonalrat zu suchen. Trotzdem hat er den Überblick über die Termine und kann vielleicht gemeinsam mit dem amtierenden Personalrat die Werbetrommel rühren oder zu einer Personalversammlung einladen, damit die Schule auch in der neuen Amtszeit  einen aktiven Personalrat hat.


Nach den Osterferien beginnen dann die organisatorischen Vorbereitungen für die Wahl. Über alle weiteren Schritte wie die Gestaltung der Stimmzettel und die Modalitäten der Briefwahl informieren wir auf der Internetseite www.gew-hessen-personalratswahlen.de, im Wahlhandbuch der GEW und in der nächsten Ausgabe der HLZ.