Tarifeinigung zu einer verbesserten Bezahlung der angestellten Lehrkräfte an Grundschulen erzielt!

Mehr Geld für angestellte Lehrkräfte im TV-H und verlängerte Antragsfrist | Pressemitteilung

Lehrkräfte an Grundschulen bekommen zum Schuljahresbeginn mehr Geld, darauf haben sich die GEW Hessen und das Land Hessen verständigt. Gegenstand der Verhandlung war die tarifrechtliche „Übertragung“ der verbesserten Besoldung von Grundschullehrkräften von A 12 auf A 13  bis zum Jahr 2028. Grundschullehrkräfte mit Lehramtsbefähigung (mit TV-H-Vertrag) erhalten entsprechend der am 14. Juli 2023 erzielten Tarifeinigung dieselben prozentualen Annäherungszulagen mit einem ersten Schritt im August 2023 wie die verbeamteten Lehrkräfte. Die Zulagen steigen von 10 Prozent des Differenzbetrages  zwischen den Entgeltgruppen 12 und 13 im August 2023 auf 80 Prozent im August 2027. Am 1. August 2028 werden diese Lehrkräfte schließlich der EG 13 zugeordnet.


Aus Anlass des neuen Schuljahres kommentierte am heutigen Donnerstag der Vorsitzende der GEW, Thilo Hartmann, das Tarifergebnis: „Der gemeinsame gewerkschaftliche Kampf für bessere Bezahlung lohnt sich: Voll ausgebildete Grundschullehrkräfte in einem Arbeitsverhältnis waren im Juli 2022 noch in der EG 11 eingruppiert. Sechs Jahre später erreichen sie nun aufgrund unseres seit August 2022 geltenden Tarifvertrages die EG 13. In Zahlen sind das 560 bis 680 Euro mehr im Monat!“


Die meisten tarifbeschäftigten Lehrkräfte an Grundschulen verfügt allerdings über keine Lehramtsbefähigung. „Diese Kolleginnen und Kollegen konnten wir in die schrittweise, jährliche Annäherung an eine bessere Bezahlung bis 2028 einbeziehen. Wie die Erfahrung aus anderen Bundesländern zeigt, ist das nicht selbstverständlich“, erläuterte Hartmann. Die Geschwindigkeit der Annäherung orientiere sich am Besoldungsrecht und sei ebenfalls zu langsam.


Sebastian Guttmann, Co-Leiter des Referats Tarif, Besoldung und Beamtenrecht der GEW Hessen, wies auf zwei weitere Aspekte des Verhandlungsergebnisses von Mitte Juli hin: „Erstens: Diejenigen, die 2028 einen Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe haben, werden der neuen Entgeltgruppe nicht nach den sonst üblichen tarifrechtlichen Regelungen zugeordnet, was in bestimmten Fallkonstellationen zeitweise beim Gehalt von Nachteil sein kann. Vielmehr beginnt bei den Lehrkräften die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe 2028 nicht bei null, sondern die Zeit in der alten Stufe wird mitgenommen. Das klingt zunächst sehr technisch, führt aber im Endeffekt zu mehr Geld in den Portemonnaies der Betroffenen. Daher ist dieses Detail als sehr positiv zu bewerten. Zweitens: Wir haben für alle Lehrkräfte – nicht nur für die an Grundschulen – die Antragsfrist verlängert, innerhalb derer sie einen Antrag auf Überleitung in die neue Entgeltordnung für Lehrkräfte stellen können. Wer also das Ende der bisherigen Antragsfrist am 31. Juli 2023 verpasst hat, erhält nun noch Gelegenheit, bis zum 31. Mai 2024 einen Antrag zu stellen. Die GEW berät hierzu ihre Mitglieder.“


Die Eckpunkte des Tarifergebnis vom 14. Juli müssen in den nächsten Wochen noch in formale Tarifverträge „übersetzt“ werden. Erst wenn diese unterschrieben sind, dürften die ab 1. August 2023 zustehenden  „Annäherungszulagen“ ausgezahlt werden.


Die Mitglieder der GEW Hessen finden im Mitgliederbereich unter "Tarifrecht | Entgeltordnung Lehrkräfte"  weitere Informationen und Anträge.