Entgelte für Grundschullehrkräfte werden angehoben!

Tarifeinigung mit Innen- und Kultusministerium | Pressemitteilung

Frankfurt: Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen haben sich auf die sukzessive Anhebung der Entgelte für die Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung an Grundschulen auf die Entgeltgruppe 13 verständigt.

 

Mit der Tarifeinigung wird die bereits gesetzlich beschlossene Anhebung der Besoldung für die verbeamteten Lehrkräfte auf den Tarifbereich für die angestellten Lehrkräfte übertragen. Thilo Hartmann, Vorsitzender der hessischen GEW, kommentierte das Ergebnis:

Zwar ist der von der letzten Landesregierung beschlossene Stufenplan zur Anhebung der Besoldung der Grundschullehrkräfte viel zu zögerlich angelegt. Es ist jedoch ein Gebot der Gerechtigkeit, dass die geplanten Besoldungsanhebung auf die Grundschullehrkräfte übertragen wird. Wir freuen uns, dass die Landeregierung von der GEW in diesem Punkt überzeugt werden konnte. Neben den Beamt:innen profitieren nun auch fast alle tarifbeschäftigten Lehrkräfte an Grundschulen. Das ist ein großer Erfolg beharrlicher gewerkschaftlicher Arbeit und führt zu einer besseren Bezahlung für die Kolleg:innen.

 

Im Detail findet die Anhebung in sechs Schritten bis zum Jahr 2028 statt. Alle Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung an Grundschulen, die eine entsprechende Tätigkeit ausüben, erhalten - beginnend ab dem 1. August 2023 - eine monatliche Annährungszulage, die schrittweise steigt. Im ersten Jahr beläuft sich die Zulage auf zehn Prozent des jeweiligen Differenzbetrages zur Entgeltgruppe 13, 2024 auf 25 Prozent, 2025 auf 40 Prozent, 2026 auf 60 Prozent, 2027 auf 80 Prozent und wird 2028 dann schließlich auf 100 Prozent steigen.

 

Auch Quereinsteiger:innen an den Grundschulen mit einer dem Lehramt gleichgestellten Qualifikation profitieren von der Tarifeinigung. Für diese Lehrkräftegruppe wird ebenfalls ab dem 1. August 2023 durch Zahlung einer monatlichen Annäherungszulage das Entgelt schrittweise bis zum Jahr 2028 steigen und zwar bis zur Höhe, welches die vergleichbaren Quereinsteiger:innen an Haupt- und Realschulen erhalten.

 

Um Anspruch auf die Zulage zu haben, müssen Beschäftigte einen Antrag auf Überleitung in die neue Lehrkräfte-Entgeltordnung gestellt haben, sofern sie vor dem 1. August 2022 eingestellt worden sind. Die Antragsfrist dafür läuft am 31. Mai 2024 aus. Nähere Informationen hier