Der Landtag debattiert

Wie ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu schaffen?

HLZ 7-8/2022: Rechtsanspruch Ganztag?

Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung an Grundschulen stufenweise in Kraft, vier Jahre später gilt dieser dann für alle Grundschulklassen (HLZ S.13). Diese Betreuung darf, so der Vorsitzende der GEW Hessen Thilo Hartmann in seiner Rede zum 1. Mai in Limburg, kein Sparmodell werden: „Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf ein qualitativ gutes Bildungsangebot im Ganztag.“

Am 30. März debattierte der hessische Landtag über zwei Anträge, die diesen Anspruch zum Gegenstand hatten – einen Antrag der SPD und einen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Antrag der SPD trägt den Titel „Mit dem Rechtsanspruch Ganztag zu mehr Chancengleichheit - Was am Vormittag gilt, muss auch am Nachmittag gelten.“ (1) Grundlage ist die Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zum Ganztagsausbau, die wir in dieser HLZ vorstellen (S.12). Der zusätzliche Personalbedarf für einen solchen Rechtsanspruch liegt nach den Berechnungen des DJI bei 2.100 bis 4.100 Vollzeitstellen. Dabei befasst sich das DJI ausschließlich mit dem zusätzlichen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern.

Die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung in ihrem Antrag auf, den Personalbedarf für die Grundschulen zu ermitteln und ein Konzept zu entwickeln, wie dieser Mehrbedarf in den nächsten vier Jahren gedeckt werden soll. Außerdem fordert die SPD, dass der Rechtsanspruch ausschließlich aus Bundes- und Landesmitteln finanziert werden soll, um den Kommunen keine weiteren finanziellen Belastungen aufzubürden.

Wie bei solchen Debatten üblich, reagierte die schwarz-grüne Koalition mit einem eigenen „dringlichen Entschließungsantrag“. Er trägt den Titel „Umsetzung des Rechtsanspruchs - Ganztag erfordert gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen“. (1) Die Regierungsfraktionen stellen, ohne konkrete Zahlen aufzuführen, lediglich in Aussicht, dass das Land gemeinsam mit den Kommunen „den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter umsetzen und bedarfsgerecht Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung stellen“ wird. CDU und GRÜNE verweisen mit dem üblichen Eigenlob von Regierungen auf den „Pakt für den Nachmittag“ und ein „verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot“ an den hessischen Grundschulen:
„Somit ist das Land auf einem guten Weg, gemeinsam mit den Kommunen den auf Bundesebene vereinbarten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter in Hessen umzusetzen.“

Fachkräftemangel ist eine ernsthafte Hürde

In der Debatte um die beiden Anträge ergriff zunächst Christoph Degen für die SPD das Wort. Er mahnte unter anderem eine ganztägige und kostenfreie Bildung an. Zudem müsse der Ausbau des Ganztags genutzt werden, um auch mehr gebundene und rhythmisierte Ganztagsschulen zu schaffen:
„Wir brauchen einen Mix aus verschiedenen Modellen. Es darf nicht nur ein Pakt sein; wir brauchen auch Horte und vor allem echte Ganztagsschulen in Hessen. (…) Wir müssen diese Ausbauchance nutzen für eine andere Rhythmisierung, für mehr Chancen, für eine moderne Pädagogik. Deswegen fordern wir auch mehr als zwölf echte Ganztagsschulen in Hessen.“

Zudem sprach Degen in seiner Rede nochmals die Zahlen der DJI-Studie an: Würde nicht genug Personal ausgebildet, dann drohe der Rechtsanspruch auf Ganztag zu scheitern.
Unterstützung erhielt die Position von Christoph Degen durch Elisabeth Kula (Die Linke) und von Moritz Promny (FDP). Wie Degen forderte auch Elisabeth Kula die Schaffung von mehr „ganztägig arbeitenden, gebundenen Grundschulen“ und verwies auf erforderliche bauliche Maßnahmen:
„Aber nicht nur personell fehlt es in Hessen an allen Ecken und Enden; auch die Frage nach dem baulichen Zustand und der nötigen baulichen Erweiterung der Grundschulen, die ganztägig arbeiten sollen, geht am Kultusminister scheinbar spurlos vorbei. Weder weiß er, wie hoch der Sanierungs- und Ausbaubedarf an seinen Schulen ist, noch interessiert es ihn. Ganze 80 Millionen Euro standen den Schulträgern im letzten Jahr zur Verfügung, um Investitionen zu tätigen, damit der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung an den Grundschulen umgesetzt werden kann. Das meiste Geld kommt, wie so oft in Hessen, vom Bund, mit einem Anteil in Höhe von rund 55 Millionen Euro. Das Land ergänzt diesen Betrag großzügig um 25 Millionen Euro.“

Moritz Promny (FDP) forderte wie Christoph Degen nicht zuletzt angesichts des erheblichen Personalmangels im Bildungsbereich von der Landesregierung ein Konzept für den anstehenden Ganztagsausbau:
„An Hessens Schulen unterrichten knapp 1.900 Lehrkräfte ohne zweites Staatsexamen; und um die 250 Stellen sind bislang nicht besetzt. Sie wissen alle, dass es bei den Erzieherinnen und Erziehern nicht viel besser aussieht. Auch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter stehen an unseren Schulen nicht gerade Schlange. (...) Wir brauchen jetzt ein Konzept, wie der Mehrbedarf an Plätzen und Personal gedeckt wird. Und ich würde dem Antrag der SPD gerne noch einen obendrauf setzen; denn es wäre natürlich interessant, und darum würde ich Sie bitten, den Umsetzungsstand jährlich in einem Bericht vorgelegt zu bekommen.“

Die Positionen des schwarz-grünen Entschließungsantrags vertraten die Abgeordneten Claudia Ravensburg (CDU) und Daniel May (GRÜNE) sowie Kultusminister Alexander Lorz (CDU). Claudia Ravensburg zeigte sich zuversichtlich, das Ausbauziel zu erreichen. Sie ging dabei davon aus, dass der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz gedeckt sein wird, wenn für 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler ein Platz geschaffen würde:
„Deshalb will ich an dieser Stelle noch einmal auf die Statistik verweisen: Wir haben in Hessen 220.000 Grundschüler. Davon sind bereits 103.255 in Ganztagsschulen, und 24.000 Kinder werden in Horten betreut. Damit sind es ab diesem Schuljahr noch 48.643 Schüler, für die wir ein Ganztagsangebot schaffen müssen. Das umzusetzen ist unser klares Ziel, und das werden wir erreichen; denn auch diesen Schülern werden wir gemeinsam mit den Kommunen, den Grundschulen und den freien Trägern ein Ganztagsangebot machen.“

Hier wäre es für Claudia Ravensburg nützlich gewesen, einen Blick auf die vorliegenden Vorausberechnungen der Zahl der Kinder im schulpflichtigen Alter zu werfen: Wenn der Rechtsanspruch auf den Ganztag im Jahr 2029 voll greift, werden nach der DJI-Studie und nach der Prognose der Kultusministerkonferenz nicht 220.000, sondern gut 250.000 Kinder die hessischen Grundschulen besuchen.

Diesen Fehler machte Kultusminister Alexander Lorz nicht. Er sprach von einem Ausbaubedarf von 56.000 Plätzen und einem erforderlichen Personalbedarf von 2.050 Vollzeitstellen. Allerdings nennt auch Lorz die Zahl von aktuell 103.255 Kindern an Ganztagsschulen und 24.000 Kinder in Horten. Diese Zahlen erscheinen gemessen an den Berechnungen der DJI-Studie, in der auf Basis der offiziell verfügbaren Statistiken Doppelzählungen herausgerechnet wurden, in der Summe als zu hoch. Immerhin räumte Kultusminister Lorz bei allem zur Schau gestellten Optimismus doch auch mögliche Probleme ein:
„Natürlich werden wir auf diesem Weg noch auf so manche Hürde treffen. Eine der größten, das ist völlig zu Recht angesprochen worden, wird der Mangel an Fachkräften sein, im Erziehungswesen ebenso wie bei den Lehrkräften. Da hat der Kollege Degen recht. Aber das wissen wir, und deswegen sind wir auch schon längst dabei, gegenzusteuern, etwa mit dem Ausbau der Studienkapazitäten für das Lehramt an Grundschulen in den letzten Jahren.“

Dass dieses Gegensteuern bis 2029 laut Prognose der Kultusministerkonferenz die massive personelle Lücke im Bereich der Grundschullehrkräfte nicht schließen wird, verschweigt Lorz allerdings. (2) Und auch zum Personalmangel im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher blieb der Kultusminister konkrete Aussagen schuldig.
Mit einer weiteren Mangelverwaltung rechnet aber auch Lorz‘ Parteifreundin Ravensburg:
„Die Ganztagsschule lebt gerade vom Engagement der Schulen, die regionalen Vereine und Organisationen einzubinden, z.B. aus Sport, Musik, Kultur, Naturschutz und Landwirtschaft oder auch die Feuerwehren. Je nach Umfeld soll es keine standardisierte Ganztagsschule geben, sondern einen festen Rahmen, innerhalb dessen die Schule das flexibel gestalten kann. Es gilt also, Menschen mit den unterschiedlichsten Kompetenzen und Professionen in den Ganztag zu integrieren. Deshalb sollte nicht nur von einer schwierigen Konkurrenz um die knappen Erzieher ausgegangen werden. Ich bin überzeugt, dass das in den Grundschulen zu regeln sein wird.“

Das heißt nichts anderes, als dass der Fachkräftemangel in den pädagogischen Berufen auch in Zukunft nicht beseitigt und die pädagogische Arbeit im Ganztag durch fachlich nicht qualifiziertes Personal erbracht werden soll.

Kai Eicker-Wolf


(1) Die Anträge der SPD Drucksache 20/8123 und der Regierungsfraktionen Drucksache 20/8195 findet man unter der Drucksachennummer im Informationssystem des Landtags
(2) Vgl. dazu ausführlich: Harald Freiling, Der Etikettenschwindel geht weiter. Wie der Kultusminister den Lehrkräftemangel verschleiert, in: HLZ 3/2022.