Forderung: Entlastungsstunden für Personalräte

Dafür kämpfen wir mit dir

Anders als für alle anderen Bereiche des öffentlichen Dienstes in Hessen wird die Entlastung schulischer Personalräte nicht im Personalvertretungsgesetz geregelt, sondern durch eine Verordnung. Schulische Personalräte werden in deutlich geringerem Umfang für ihre wichtige Tätigkeit freigestellt als die Kolleg:innen in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes.

Mit Dir setzen wir uns für eine Verdoppelung des Grunddeputats auf zwei Wochenstunden ein. Hinzu kommen unabhängig von der Größe des Schulpersonalrats zwei weitere Stunden für den Personalratsvorsitz. Besteht der Personalrat aus drei oder mehr Mitgliedern, ist zudem je eine weitere Stunde für den stellvertretenden Vorsitz und für die Schriftführung zu gewähren. Deutlich gestärkte Personalräte sorgen für bessere Lern- und Arbeitsbedingungen an den einzelnen Schulen.

 

Plakat – Entlastungsstunden Personalräte
Postkarte - Entlastungsstunden Personalräte

 

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