Personalräte des Bildungsbereichs kritisieren Gesetzentwurf

Novellierung des Hessischen Personalrätevertretungsgesetzes | Pressemitteilung

Anlässlich der Anhörung der geplanten Novellierung des Hessischen Personalrätevertretungsgesetz (HPVG) durch die Regierungsparteien übergab der Vorsitzende der GEW Hessen, Thilo Hartmann, 200 Offene Briefe von Personalräten aus dem Bildungsbereich von Haupt- und Gesamtpersonalräten, Schul- und Hochschulpersonalräten an den Vorsitzenden des Innenausschusses, Christian Heinz (CDU).

 

Während die Mitbestimmung in Sonntagsreden als Modell der Demokratie in Deutschland gefeiert werde, verweigere nach Einschätzung von Hartmann die Landesregierung den Personalräten in Hessen die erforderlichen Anpassungen an ein zeitgemäßes Mitbestimmungsrecht: „Nach wie vor sind in dem Gesetzentwurf Bestimmungen enthalten, die die Mitbestimmung aushebeln. Mühsam errungene Erfolge der Personalräte in Einigungsstellen können so hierzulande im Öffentlichen Dienst durch das sogenannte Letztentscheidungsrecht des Dienstherrn rückgängig gemacht werden. Deshalb fordern unsere Personalräte aus dem Bildungsbereich die Streichung aller Bestimmungen, die geeignet sind, die Mitbestimmung zu unterlaufen. Anachronistisch ist es auch, den studentischen Beschäftigten an den Hochschulen die demokratische Beteiligung, den Schutz und die Vertretung durch Personalräte zu verweigern. Zu beachten ist außerdem, dass immer mehr Beschäftigte an Schulen nur kurzzeitig beschäftigt sind. Auch für diese Beschäftigtengruppe fordern die Schulpersonalräte das Wahlrecht an Schulen.“

 

Angesichts gestiegener Aufgaben, so Hartmann, ist den schulischen Personalräten die Sicherstellung ihrer gesetzlichen Aufgaben durch eine Erhöhung ihrer Entlastungsstunden besonders wichtig: „Gerade für Schulpersonalräte, deren Entlastungsstunden per Verordnung in den neunziger Jahren durch das Ministerium festgelegt wurden, fordern die Personalräte gesetzliche Regelungen und eine Erhöhung der Entlastungsstunden. Mit einer Stunde Entlastung pro Woche können sie ihrem gesetzlichen Auftrag nur schwer sachgerecht nachkommen.“