Befugnisse werden mit Prüfpraxis weiterhin überschritten

GEW Hessen kritisiert neuen Rechnungshofbericht

Nach Auffassung der GEW Hessen greift der Hessische Rechnungshof mit seinem heute vorgestellten Kommunalbericht 2023 in die kommunale Selbstverwaltung ein. Damit überschreite der Rechnungshof seine Kompetenzen.


Dazu sagte Thilo Hartmann, der Vorsitzende der hessischen GEW, heute in Frankfurt: „Wir haben Anfang dieses Jahres ein Kurzgutachten von Professor Joachim Wieland vorgelegt. Danach überschreitet der Hessische Rechnungshof mit seiner Prüfpraxis der Kinderbetreuung seine Befugnisse. So müssen die Kommunen natürlich die gesetzlichen Mindeststandards beachten – darüber hinaus steht es ihnen aber frei zu entscheiden, welche weiteren Qualitätsanforderungen sie in ihren Kitas erfüllen möchten. Dem Hessischen Rechnungshof ist es verwehrt, mit den als Prüfkriterium verwendeten Mindeststandards selbst Qualitätsentscheidungen zu treffen, und auf dieser Grundlage dann die Wirtschaftlichkeit des Handelns der kommunalen Träger von Kindertageseinrichtungen infrage zu stellen. Aber genau das macht der Hessische Rechnungshof mit seinem aktuellen Gutachten.“


Das Gutachten von Professor Wieland, so Hartmann, liefere den hessischen Kommunen und auch den Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen eine stichhaltige Grundlage, um sich gegen unberechtigte Kürzungsvorschläge auf Basis des neuen Rechnungshofberichts öffentlich zu wehren. Hartmann abschließend: „Was der Hessische Rechnungshof betreibt, grenzt an Realsatire. Es fehlen in Hessen tausende Kitaplätze, und die Personalschlüssel entsprechen nicht den Empfehlungen der pädagogischen Forschung. Angesichts dieser Lage einen Personalabbau zu fordern, ist vollkommen verfehlt.“ 


Zum Hintergrund

In seinen jährlich erscheinenden Kommunalberichten ermittelt der Hessische Rechnungshof für Kindertageseinrichtungen so genannte Ergebnisverbesserungspotenziale. Als Bezugsgröße für die Personalausstattung der Kindertageseinrichtungen wird vom Rechnungshof der gesetzlich geregelte Mindestbedarf an Fachkräften gewählt, wobei für die mittelbare pädagogische Arbeit und Leitungstätigkeit ein zusätzlicher Fachkräftebedarf von zehn Prozent zu Grunde gelegt wird. Im Ergebnis liegt jedes Jahr eine mehr oder weniger große Zahl der geprüften Kommunen über dem so als Maßstab festgelegten Wert. Auf dieser Grundlage wird dann eine Kürzung beim Kita-Personal vorgeschlagen. Die GEW Hessen hat die Art und Weise der Prüfung durch den Hessischen Rechnungshof regelmäßig kritisiert und dazu ein Gutachten von Professor Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer erstellen lassen.