Uni Kassel: 100 wissenschaftliche Hilfskräfte ab Oktober ohne Arbeitsvertrag

Kritik von GEW und ver.di

Pressemitteilung

Die Gewerkschaften GEW und ver.di kritisieren Pläne der Universität Kassel, wonach die zirka 100 wissenschaftlichen Hilfskräfte-Stellen (WHK) der Hochschule zu Oktober ersatzlos abgeschafft werden sollen. In einem offenen Brief an die hessische Wissenschaftsministerin Dorn und die Universitätsleitung fordern die Gewerkschaften und die betroffenen wissenschaftlichen Hilfskräfte die Verantwortlichen auf, andere Beschäftigungsmöglichkeiten aufzuzeigen. „Die Leitung der Universität Kassel muss ihrer sozialen Verantwortung als Arbeitgeberin der öffentlichen Hand nachkommen und im Dialog mit den Betroffenen alternative Arbeitsplätze schaffen“, fordert Dr. Simone Claar, stellvertretende Landesvorsitzende der GEW.

WHKs haben ein universitäres Studium (Master, 1. Staatsexamen, Magister oder Diplom) erfolgreich absolviert und sind beschäftigt, um sich in der Forschung zu qualifizieren. De facto werden auf den Stellen häufig administrativ-technische Tätigkeiten ausgeübt. Die Gewerkschaften GEW und ver.di befürworten die Abschaffung der prekären Stellenkategorie der WHKs, da die Arbeitsverträge semesterweise befristet sind und infolge des geringen Stundenumfangs kaum ein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen. „Anstelle der WHK-Stellen müssen tarifliche Arbeitsplätze im wissenschaftlichen oder administrativ-technischen Bereich geschaffen werden“, betont Katharina Lenuck, Gewerkschaftssekretärin bei ver.di. Die WHKs sind nicht in den Tarifvertrag mit dem Land Hessen (TV-H) eingruppiert und werden vom Arbeitgeber als günstige und flexible Beschäftigungsform genutzt.

„Die Betroffenen wurden über das Auslaufen ihrer Arbeitsverträge häufig nicht direkt informiert und es fehlt oft an finanziellen Ressourcen für eine Weiterbeschäftigung der betroffenen WHKs, insbesondere bei Drittmittelprojekten", berichtet Kristin Häckl, WHK an der Uni Kassel. Die Verantwortung für die wissenschaftlichen Hilfskräfte liegt beim Wissenschaftsministerium, bei der Unileitung und den Dekanen. Das Wissenschaftsministerium hat die Abschaffung der wissenschaftlichen Hilfskräfte durch die vorletzte Novelle des hessischen Hochschulgesetzes angestoßen.