Der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer mit Amtssitz am HKM gibt hiermit auch im Namen aller hessischen Gesamtpersonalräte der Lehrerinnen und Lehrer bekannt, dass sich diese personalvertretungsrechtlichen Gremien zum 25. April 2022 in GPR und HPR Schule umbenennen, um sich auch namentlich an die seit Längerem bestehende multiprofessionelle Wirklichkeit an Schulen anzupassen.
Neben der klassischen Schulsozialarbeit, die als Teilaufgabe der Jugendpflege im Auftrag der Schulträger erfolgt, beschäftigt das Land Hessen selbst seit Langem auch sozialpädagogische Fachkräfte in den Förderschulen. Seit dem Schuljahr 2014/2015 gibt es auch das eigenständige Aufgabenfeld der unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung (USF), in dem sozialpädagogische Fachkräfte Schülerinnen und Schüler im Vor- und Nachmittagsbereich in ihrer allgemeinen und schulischen Entwicklung begleiten, unterstützen, ihre sozialen Kompetenzen stärken und ggf. individuell fördern. Seit Februar 2018 gibt es zudem mit den sogenannten UBUS-Fachkräften eine weitere sozialpädagogische Verstärkung der Schulkollegien. UBUS steht für unterrichtsbegleitende (sozialpädagogische) Unterstützung, mit der sozialpädagogische Fachkräfte Schülerinnen und Schüler in ihrer allgemeinen und schulischen Entwicklung sowie in der Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen unterstützen und individuell fördern. Außerdem unterstützen sie Lehrkräfte im Unterricht und sind bei der Koordination mit außerschulischen Einrichtungen behilflich.
Im Laufe der letzten Jahre hatten sich immer wieder sozialpädagogische Fachkräfte im Schuldienst an die Gesamtpersonalräte und den Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer gewandt, um zu signalisieren, dass sie sich von diesen Personalvertretungsgremien namentlich nicht vertreten fühlen. Daraufhin brachten die GEW-Fraktionen die Anträge auf Umbenennung in die jeweiligen Personalratsgremien ein und erhielten von den anderen dort vertretenen Fraktionen breite Zustimmung.
Das Referat Sozialpädagogik und die Fachgruppe Sozialpädagogische Fachkräfte im Schuldienst der GEW teilten dem Hauptpersonalrat außerdem mit, dass sie die Umbenennungen explizit unterstützen. Für die Referatsleiterin Annette Karsten spiegeln diese, „dass sich sozialpädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte im Schuldienst mit demselben Auftrag der Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern auf Augenhöhe begegnen können.“
Ferner soll auf diesem Wege auch eine Anpassung an Namensgebungen der Personalvertretungsgremien mit gleichen Funktionen in anderen Bundesländern erfolgen (wie z.B. in Bremen und Thüringen oder noch stärker differenziert nach den einzelnen Schulformen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg).
Auch wenn die Umbenennung ab sofort Gültigkeit hat, wird es hinsichtlich der Internet- Repräsentanzen und der Erreichbarkeit per E-Mail noch eine Übergangszeit voraussichtlich bis zum Beginn des neuen Schuljahres, d.h. bis zum 1. August 2022 geben. Während dieser Zeit und darüber hinaus bis zum Ende des Kalenderjahres bleiben die Gesamtpersonalräte und der Hauptpersonalrat noch unter den bekannten E-Mail-Adressen erreichbar.