Maskenpflicht an Hochschulen vorerst erhalten

Einheitliche Regelungen vom Land Hessen gefordert

Pressemitteilung 30. März 2022

 

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst und die Hochschulleitungen arbeiten an den letzten Vorbereitungen für ein reguläres Präsenzsemester. „Wir freuen uns auf ein Semester in Präsenz, aber darunter darf der Gesundheitsschutz der Beschäftigten und Studierenden nicht leiden“, so Dr. Simone Claar mit Blick auf den anstehenden Vorlesungsstart in gut zwei Wochen. „Angesichts der derzeitigen Inzidenzen ist es unverantwortlich, Studierende und Lehrende wieder in überfüllte Hörsäle und Seminarräume zu stecken - ohne jegliche Abstandsmöglichkeit und ohne Maskenpflicht“, so Dr. Simone Claar weiter.

Die GEW Hessen fordert die Landesregierung daher eindringlich auf, eine rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, damit die Hochschulen wieder verpflichtend das Tragen von Mund-Nasen-Schutz anordnen können. Darüber hinaus fordert die GEW Hessen die Hochschulleitungen auf, alle Mechanismen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auszunutzen. Darüberhinaus ist zu überprüfen, ob das Hausrecht in Bezug auf das Tragen von Masken in Lehrveranstaltungen, Sprechstunden und Prüfungen angewendet werden kann.

Aufgrund der gegenwärtigen Pandemielage mit einer landesweiten 7 Tage Inzidenz von über 1500 und erhöhter Ansteckungswahrscheinlichkeit durch Veranstaltungen in Präsenz könnten viele Beschäftigte krankheitsbedingt ausfallen. „Da ja richtigerweise nach einer bestätigten Corona-Infektion unabhängig vom Impfstatus nach wie vor 10 Tage Isolation anstehen, könnte dies die Arbeitsabläufe der Hochschulen bis hin zu den Universitätskliniken empfindlich stören“, äußert sich Dr. Simone Claar besorgt.