Haben Lehrkräfte ein Recht an Ton und Bild? Dürfen sie dazu gezwungen werden, ihren Unterricht per Livestream zu übertragen? Diese Fragen stellte der Hauptpersonalrat Schule im Rahmen eines nun vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anhängigen Verfahrens. "Leider war es nicht möglich, mit dem Hessischen Kultusministerium eine Lösung zu finden, um einen rechtssicheren Distanzunterricht zu gewährleisten“, so Peter Zeichner, Vorsitzender des Hauptpersonalrats. Der Hauptpersonalrat Schule beim Hessischen Kultusministerium klagte daher vor dem Verwaltungsgerichtshof Wiesbaden auf Beteiligung.
„Dass hier grundsätzlicher Klärungsbedarf besteht, sah auch der zuständige Richter des Verwaltungsgerichts Wiesbaden und verwies das Verfahren daher nach Luxemburg“, erläuterte Peter Zeichner. Auch die GEW Hessen sah hier dringenden Regelungsbedarf und unterstützte die Klage des Hauptpersonalrats. Um die politische Wichtigkeit zu verdeutlichen, war eine hochrangige Delegation von Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertretern bei der Verhandlung anwesend. „Unabhängig von der Corona Pandemie wird die Digitalisierung zunehmend Einfluss auf das Unterrichtsgeschehen entfalten. Umso wichtiger ist es, gemeinsam gute Lösungen zur Sicherung des Datenschutzes von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften zu finden“, stellte Thilo Hartmann in Luxemburg klar. Er ist Vorsitzender der GEW Hessen.
Während die Vertreter des Landes Hessen und der Bundesrepublik keinen weiteren Regelungsbedarf sahen und sich den kritischen Fragen des Gerichts stellen mussten, verstärkte die anwaltliche Vertretung der Europäischen Kommission die Auffassung des Hauptpersonalrats. „Mit einer Vorabentscheidung ist nicht vor dem Ende des Jahres zu rechnen, die weitere pandemische Entwicklung ist unvorhersehbar. Daher fordern wir das Kultusministerium auf, unverzüglich Verhandlungen mit dem Hauptpersonalrat über die notwendige Dienstvereinbarung aufzunehmen“, forderte Peter Zeichner.