Die GEW Hessen verfolgt die Diskussionen über einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über den privaten Rundfunk und die Aufgaben der Landesmedienanstalt mit großer Sorge.
Der Gesetzentwurf sieht Änderungen beim Betrieb der oft als „Bürgerfernsehen“ bezeichnete Offenen Kanäle und damit in Verbindung auch bei den dort angebundenen Medienprojektzentren vor. Viele Schulen und Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit schätzen die Arbeit der Medienprojektzentren und die professionelle Kompetenz der dort Beschäftigten in hohem Maß. Die Kooperation in den Bildungseinrichtungen vor Ort, an außerschulischen Lernorten und in den Studioräumen der vier Offenen Kanäle in Kassel, Fulda, Gießen und Offenbach ist ein wesentlicher Baustein für eine kreative und produktive Förderung von Medienkompetenz, die mindestens in den verbalen Bekundungen auf allen Ebenen von Bildung und Politik als zentrales Element von Bildung zum Erhalt der Demokratie im digitalen Zeitalter unstrittig ist.
Die GEW stellt fest, dass „die Durchführung und Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Vermittlung von Medienbildung und Förderung von Medienkompetenz“ auch im Gesetzentwurf als eine der zentralen Aufgaben der Landesmedienanstalt genannt wird. Der Anteil der LPR an den sogenannten Zweiprozentmitteln aus den Rundfunkbeiträge, aus der ihre gesetzlichen Aufgaben zu finanzieren sind, bleibt unverändert. Die GEW fordert deshalb, dass die Projekte und Strukturen zur Förderung der Medienkompetenz in Hessen unabhängig von der Zukunft der Offenen Kanäle in der Trägerschaft der LPR zu erhalten und auszubauen sind. Insbesondere sind auch die Arbeitsplätze der erfahrenen, kompetenten und mit den Bildungseinrichtungen in ganz Hessen vernetzten Medienpädagoginnen und Medienpädagogen zu erhalten. Diese sind zudem in die Weiterentwicklung der Gesamtkonzeption für die medienpädagogische Arbeit in der Verantwortung der LPR einzubeziehen.