Schlechte Aussichten für frühkindliche Bildung!

GEW Hessen kritisiert Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen | Pressemitteilung

Mit großer Sorge reagiert die GEW Hessen auf die geplanten Gesetzesänderungen zur weiteren Öffnung des Fachkraftkatalogs in Kitas. „Damit verschiebt die Hessische Landesregierung die Bedeutung der Kita als Stätte frühkindlicher Bildung immer mehr in Richtung einer bloßen Betreuungseinrichtung,“ konstatiert Dr. Simone Claar, stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen.


Durch die geplante Absenkung des erforderlichen Qualifikationsniveaus von fachfremd ausgebildeten Mitarbeiter:innen und deren erhöhter Anrechnung auf den Mindestfachkraftbedarf gerät die Qualität der frühkindlichen Bildung in Gefahr. Das geschieht zu Lasten der Familien, aber auch der Erzieherinnen und Erzieher. Die beabsichtigten Änderungen gleichen einem Etikettenschwindel. Das Problem des Fachkraftmangels ist nicht dadurch zu lösen, dass einfach mehr Menschen zu Fachkräften erklärt werden. Vielmehr müssen durch verbesserte Ausbildungsbedingungen, bezahlte Ausbildungswege, sowie attraktivere Arbeitsbedingungen mehr Fachkräfte gewonnen werden.


„Die Lösung liegt in einem „Mehr an Qualität“, nicht in einer zunehmenden Dequalifizierung der Profession“, sagte die stellvertretende GEW-Vorsitzende Claar. Würde fachfremd ausgebildetes Personal eingesetzt, so dürfe dies keinesfalls als Fachkraft gezählt werden: „Quereinsteigende können die Arbeit in einer Kita bereichern. Zur Fachkraft werden sie aber erst durch umfangreiche Qualifizierung und Ausbildung - dies muss verbindlich angeboten und auch wahrgenommen werden“, so Claar abschließend.


Zum Hintergrund:

Die hessischen Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN planen eine Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches. Vorgesehen ist die Möglichkeit, den Mindestfachkraftbedarf in einer Kindertagesstätte, statt wie bisher zu 15 Prozent, in Zukunft bis zu 25 Prozent mit fachfremd ausgebildetem Personal abdecken zu können. Sind bisher fachfremde Abschlüsse, die dem Ausbildungsniveau des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) 6 entsprechen, die Voraussetzung, soll zukünftig ein dem Ausbildungsniveau DQR4 entsprechender Abschluss ausreichen.