Lehrer dürfen nicht auf "Nullrisiko-Situation" warten

GEW Hessen zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt

Pressemitteilung 6. Mai 2020

Die GEW Hessen weist seit Wochen auf die schlechten Hygiene-Verhältnisse in den hessischen Schulen hin. Diese sind ein Ergebnis der jahrelangen “Sparpolitik“  und Vernachlässigung von Investitionen in die Schulgebäude.

Wir verstehen die Sorge der Grundschullehrerin, die je nach den Bedingungen vor Ort, vermutlich gute Gründe hatte, das Verwaltungsgericht anzurufen. Uns haben in der letzten Zeit eine Vielzahl von Berichten von Kolleginnen und Kollegen aus den Schulen erreicht, die gravierende Mängel in der Umsetzung von Hygienemaßnahmen bestätigen.

Die „einheitlichen Arbeitsschutzstandards“ des Bundesarbeitsministeriums vom April 2020 müssen auch in den Schulen umgesetzt werden.  Die Wiedereröffnung von Schulen sollte aus Sicht der GEW Hessen in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden mit Blick auf die konkrete Situation der Schule erfolgen.

Da es ein Eilverfahren war, wird das Verwaltungsgericht keine Ortsbegehung vorgenommen haben. Dies wäre aus Sicht der GEW Hessen für eine Entscheidung aber maßgeblich gewesen.