„Da dies aber nicht geschieht, kehren zahlungskräftige wie -willige Eltern dem öffentlichen Schulsystem zunehmend den Rücken. Und das ist nicht nur ein bildungs-, sondern auch ein sozialpolitischer Skandal, der politisch mitgetragen und totgeschwiegen wird“, so Lopez weiter. „Besonders gravierend ist zudem, dass derlei Schulen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit oft grundgesetzwidrig zugelassen werden. Paragraph 7, Absatz 4 desselben verbietet nämlich eine Sonderung der Kinder nach den Besitzverhältnissen der Eltern“, ergänzt Birgit Koch, stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen.
„Eben diese erfolgt aber mehr und mehr und wird in Hessen auch weder thematisiert noch bekämpft. Ganz im Gegenteil scheint die Landesregierung das Ziel zu verfolgen, immer mehr auch profitorientiert arbeitenden Schulen den Boden zu bereiten. Notwendig wäre stattdessen eine breit angelegte gesellschaftliche Debatte darüber, welche Schulgeldhöhen und wie viele Privatschulen in Hessen überhaupt zulässig sein können und dürfen. Und diese Debatte fordern wir nun endlich ein!, so Koch abschließend.
In der Anlage übersenden wir Ihnen Hintergrundinformationen sowie eine juristische Analyse zum Thema.
<link file:176>Stellungnahme zum Gesetzentwurf für ein neues Ersatzschulfinanzierungesetz | Beschluss der Landesvorstandsklausur 24./25. Mai 2013