Immer noch oder schon wieder abgehängt?

Besoldung hessischer Beamter

Wir bleiben dran!

Pressemitteilung 4. April 2016

Laut Presseberichten plant die schwarz/grüne Landesregierung  eine Erhöhung der Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten zum 1. Juli 2016 zwischen 1,5 Prozent und 2 Prozent.

Die Landesregierung reagiert mit diesem Abrücken von der in der Koalitionsvereinbarung vereinbarten 1prozentigen Erhöhung offensichtlich auf die vielfältigen Protestaktionen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes – bis hin zum Streik der Lehrerinnen und Lehrer am 16. Juni 2015.

 Jedoch auch mit dieser Erhöhung würden Hessens Landesbeamtinnen und -beamten  weiterhin abgehängt werden. Die Landesregierung will sie nach Gutsherrenart von der vereinbarten Tarifentwicklung abkoppeln und ihnen nach einer Nullrunde für 2015 im Juli 2016 nun nur eine absolut unzureichende Besoldungs“erhöhung“ zugestehen. Genauso soll es dann 2017 und 2018 weitergehen.

Mehr noch: die Landesregierung verweigert Hessens Lehrkräften nicht nur eine angemessene Besoldungserhöhung, sondern verlangt ihnen mit 42 Arbeitsstunden auch noch die bundesweit höchste Wochenarbeitszeit ab. Gleichzeitig stellt sie die Lehrerinnen und Lehrer an hessischen Schulen permanent vor neue, zusätzliche Aufgaben.

Und anstatt angesichts der durch die zusätzlich verordneten Anforderungen beständig wachsenden Arbeitsbelastung der Lehrkräfte entsprechendes Personal einzustellen, werden sogar in den Oberstufen, den Grundschulen und den Intensivklassen Streichungen vorgenommen, um anderweitig „kostenneutral“ Löcher zu stopfen. Spätestens mit der Verkündung von Finanzminister Schäfer vom 27.1.2016, dass Hessen es sich leisten kann, im Jahre 2015 mehr 300 Millionen Euro in einer Rücklage zu stecken, gibt es auch nicht die geringste Rechtfertigung mehr für diese Einschnitte und das Vorgehen der Landesregierung.

„Es geht um eine Wertschätzung der täglichen Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in der Schule, die sich auch in einer angemessenen Besoldung und einer erträglichen Wochenarbeitszeit ausdrücken muss. Da sind die jetzt geplanten Erhöhungen der Besoldung viel zu wenig“, kommentiert Maike Wiedwald, stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hessen, die angeblichen Planungen.  Und weiter: „Die Kolleginnen und Kollegen sind nach wie vor sehr wütend darüber, dass sie obendrein auch noch in feudalherrschaftlicher Manier abgestraft werden! Es reicht einfach“.

Um all diesen Zumutungen der hessischen Landesregierung entgegenzutreten, haben im Juni des vergangenen Jahres mehrere Tausend beamtete Lehrkräfte für einen Tag die Arbeit niedergelegt und in der Landeshauptstadt eindrucksvoll für ihre Forderungen demonstriert. Prompt greift die Landesregierung zu Disziplinarverfahren gegen die Kolleginnen und Kollegen, um ein eintägiges unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst zu ahnden. Das verkennt völlig die europäische Rechtslage zum Streikrecht; neue Urteile des hessischen Verwaltungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bejahen das Streikrecht unter Bezug auf die EMRK. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu wird noch in diesem Jahr erwartet. [1]

Die GEW Hessen fordert deshalb weiterhin:

  • die umgehende  vollständige Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten
  • die längst überfällige Arbeitszeitverkürzung von 42 auf 40 Wochenstunden und damit die Reduzierung um eine Pflichtstunde für Lekrkräfte
  • die Einstellung der Disziplinarverfahren gegen Lehrerinnen und Lehrer, die das ihnen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention zustehende Streikrecht in Anspruch genommen haben!


[1] Kultusminister Lorz muss sollte – als Jurist – sehr wohl bekannt sein, wie umstritten das Streikverbot für Lehrkräfte selbst in der herrschenden Rechtsauffassung der obersten deutschen Gerichte inzwischen ist. Die Europäische Menschenrechtskonvention von 1952 (EMRK) lässt in Artikel 11 eine Einschränkung des Koalitions- und Streikrechts nur für wenige Gruppen von hoheitlich tätigen Staatsbediensteten zu und neue Urteile des hessischen Verwaltungsgerichts und Bundesverwaltungsgerichts bejahen das Streikrecht unter Bezug auf die EMRK. Aus diesem Grund steht die Frage der Zulässigkeit des Streikrechts für Lehrkräfte beim Bundesverfassungsgericht zur baldigen Entscheidung an.