Gleiches Geld für gleiche Arbeit

Bundesweiter Aktionstag der Lehrbeauftragten an Hochschulen

PM 6. November 2014

Die GEW Hessen fordert aus Anlass des bundesweiten Aktionstages am 6. November 2014 von der hessischen Landesregierung und von den Hochschulen eine deutliche Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten.

Die GEW Hessen fordert aus Anlass des bundesweiten Aktionstages am 6. November 2014 von der hessischen Landesregierung und von den Hochschulen eine deutliche Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten. Angela Graf, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der TU Darmstadt und Mitglied der GEW Fachgruppe Hochschule und Forschung, stellt hierzu fest: „Lehrbeauftragte erbringen heute – entgegen der eigentlichen Bestimmung von Lehraufträgen – einen erheblichen Anteil der grundständigen Lehre. Dort, wo Lehrbeauftragte Daueraufgaben in der Lehre wahrnehmen, müssen reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse eingerichtet werden. Die Vergütungssätze für Lehrbeauftragte müssen an das tatsächliche Arbeitspensum angepasst und deutlich angehoben werden sowie der regelmäßigen Lohnanpassung unterliegen.“

Lehrbeauftragte sind nach dem Hessischen Hochschulgesetz „zur Ergänzung des Lehrangebots“ vorgesehen; in der Realität wird aber oft ein Großteil des Lehrangebots dauerhaft von Lehrbeauftragten erbracht. Angaben des Statistischen Landesamtes zufolge gibt es in Hessen insgesamt 6.721 Lehrbeauftragte, denen 3.489 Professoren gegenüberstehen. An der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt entfallen knapp zwei Drittel des gesamten Lehreangebotes auf Lehrbeauftragte, an den hessischen Fachhochschulen liegt der Anteil zwischen 24 und 44 Prozent. An den Universitäten konzentrieren sich Lehraufträge auf einzelne Fachbereiche; insbesondere Sprachunterricht wird fast ausschließlich von Lehrbeauftragten angeboten.

Ein Lehrauftrag begründet kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Lehrbeauftragte erhalten – falls es sich nicht um einen gänzlich unvergüteten Lehrauftrag handelt – lediglich eine pauschale Vergütung pro Lehrveranstaltungsstunde. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, wie bspw. die Korrektur von Studienleistungen oder die Abnahme von Prüfungen, werden dabei in der Regel nicht mit einbezogen. Die Vergütungssätze werden einseitig von den Hochschulen festgelegt, eine regelmäßige Anpassung an Kaufkraftverlust und die Entwicklung des Tarifvertrages findet nicht statt. Lehrbeauftragte müssen zudem die Beiträge zur Renten- und zur Kranken- und Pflegeversicherung alleine aufbringen, wofür erhebliche Kosten anfallen können. Da Lehraufträge jeweils nur für ein Semester vergeben werden, besteht keine längerfristige Planungssicherheit.

Vor diesem Hintergrund haben die GEW, die Deutsche Orchestervereinigung, die Bundeskonferenz der Lehrkräfte an Musikhochschulen sowie die Bundeskonferenz der Sprachlehrbeauftragten zu dem bundesweiten Aktionstag aufgerufen. In Hessen haben an der Justus-Liebig-Universität Gießen und an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt Lehrbeauftragte mit Aktionen auf ihre Situation und auf ihre Forderungen aufmerksam gemacht. Die heute veröffentliche Resolution der vier beteiligten Organisationen fordert unter anderem „Dauerstellen für Daueraufgaben“, „Wahl- und Mitbestimmungsrechte“ sowie „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“. Die Lehrauftragsentgelte sollen der Resolution zufolge in Anlehnung an die Bezahlung hauptamtlich Beschäftigter berechnet und verbindlich an die Tarifentwicklung gekoppelt werden.