Die GEW Hessen fordert praxisgerechte Leitlinien für die Wiedereröffnung der Schulen und die Rücknahme von Zwangsabordnungen.
Wie gestern vom Hessischen Kultusministerium angekündigt, sollen – vorbehaltlich der heutigen Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sowie der Bundeskanzlerin – die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab dem 18. Mai 2020 wieder in eingeschränktem Umfang den Präsenzunterricht besuchen. Hinzu kommen auch die vierten Klassen der Grundschulen, für welche die eigentlich bereits drei Wochen früher vorgesehene Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in Hessen vom Verwaltungsgerichtshof Kassel gestoppt wurde. Ab dem 2. Juni 2020 sollen dann auch die ersten bis dritten Klassen der Grundschulen folgen.
Den Unterricht, wie er auf dem Stundenplan steht, werde es auf absehbare Zeit nicht geben, der Schulbetrieb werde neben dem Präsenzunterricht immer wieder von unterrichtsunterstützenden Lernsituationen zu Hause geprägt sein. Die GEW Hessen erwartet jetzt vom Hessischen Kultusministerium die Schulleitungen und die Kollegien hierbei konkret zu unterstützen. Klassen werden mindestens geteilt werden müssen. Für den Unterricht dieser Gruppen sind weder die räumlichen Bedingungen vorhanden, noch das nötige Personal, um einen Unterricht im Vollbetrieb durchführen zu können.
Aber statt die Schulen konkret dabei zu unterstützten plant das Hessische Kultusministerium Zwangsabordnungen von Gymnasiallehrkräften an Grundschulen. Dazu erklärte Birgit Koch, Vorsitzende der GEW Hessen: „Der eklatante Mangel an ausgebildeten Grundschullehrkräften ist dem Kultusministerium seit langem bekannt. Nun sollen Lehrerinnen und Lehrer mit dem gymnasialen Lehramt zwangsweise an die Grundschulen abgeordnet werden. Dies ist nicht nur pädagogisch nicht sinnvoll, sondern auch personalpolitisch ein Skandal.“
Das Ministerium begründet dieses Vorhaben mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie, da Über-60-Jährige hinsichtlich SARC-CoV-2 zu den Risikogruppen gehörten, könne nicht länger auf pensionierte Lehrkräfte zurückgegriffen werden, um dem bestehenden Mangel zu begegnen.
Birgit Koch weiter: „Die geplanten Zwangsabordnungen werden an den abgebenden und aufnehmenden Schulen für eine große Unruhe sorgen, was wir im Moment gar nicht gebrauchen können! Diese Maßnahme soll zudem umgesetzt werden, ohne dass der zuständige Hauptpersonalrat, der hier ein Recht auf Mitbestimmung hat, beteiligt wurde. So geht es nicht! Mitbestimmungsrechte dürfen, auch in dieser außerordentlichen Pandemiesituation nicht umgangen werden.“
Die GEW Hessen hält das Vorgehen des Kultusministeriums angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie für verantwortungslos. Alle Pädagoginnen und Pädagogen, die Schulleitungen und die Schulämter sind derzeit mit einer Krise konfrontiert, die die Schulen, den Unterricht und das pädagogische Miteinander in ihrem Kern erschüttert. Alle Ankündigungen zur weiteren Lockerung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemie.
Birgit Koch resümiert: „In dieser Situation Quoten für die zwangsweise Abordnung von der einen an die andere Schulform zu berechnen, Personen für eine solche Abordnung auszudeuten und zugleich alle Mitbestimmungsrechte zu unterlaufen, untergräbt das Vertrauen in die Schulverwaltung und das Kultusministerium. Diese Vorgehensweise ist ein Schlag gegen die viel beschworene Gemeinsamkeit in Zeiten der Pandemie.“