Arbeitsniederlegung der DaF-Lehrkräfte der VHS Frankfurt

15 Jahre keine Gehaltserhöhung und nun 4,50 Euro?!

Rund 40 DaF-Kursleiterinnen und Kursleiter beteiligten sich an der kollektiven Arbeitsniederlegung an der VHS Frankfurt. Mit lautstarken Rufen „Sprache ist der Schlüssel zur Integration“, „26 Euro sind nicht genug!“ und wir wollen „Fair statt prekär – 35 Euro her!“ machten sie deutlich, dass sie ein deutlich verbessertes Angebot von der VHS erwarten.

Die Volkshochschulleitung hatte ihnen eine Erhöhung der Honorare um 15 Jahre 4,50 Euro angeboten. „Es ist skandalös, dass die Kursleiterinnen und Kursleiter 15 Jahre auf eine nennenswerte Honorarerhöhung warten müssen, um dann mit 4,50 Euro für die 15 Magerjahre abgespeist zu werden. Die Forderung nach 35 Euro Honorar ist berechtigt. Sie entspricht umgerechnet auf die Unterrichtsstunde annährend dem Mindestlohntarifvertrag in der Weiterbildung. Es ist angemessen zu verlangen, dass die Stadt Frankfurt, die sich einen Tariftreuebeschluss gegeben hat, diesen Mindestlohntarifvertrag auch einhält!“, sagte Karola Stötzel, stellv. Vorsitzende der GEW Hessen bei der Kundgebung.

Zum Hintergrund: 

Die Kursleitenden wehren sich auch dagegen, dass zukünftig in dem Bereich der Deutsch-Integrationskurse, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden, die Honorare auf 35 € erhöht werden sollen, wenn das BAMF diese Honorarerhöhung vornimmt. Dieselben Kursleitenden würden dann für den „normalen Sprachkurs“ 26 €uro erhalten und in den Integrationskursen 35 €. Deshalb wurde auch die Forderung „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ erhoben. Die Forderungen richteten sich aber auch an den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt,  Sorge dafür zu tragen, die Zuschüsse an die Volkshochschule für die berechtigten Honorarforderungen zu erhöhen und eine Dynamisierung der Honorare sicher zu stellen.

„15 Jahre warten auf eine Honorarerhöhung und dann mit einem „Ausgleich von 4, 50 Euro  für die Magerjahre“ abgespeist zu werden,  ist  empörend.  Deutlicher kann man fehlende Anerkennung und Wertschätzung der qualifizierten Arbeit der  Kursleitenden nicht zeigen.  Der durch die geringe Honorarhöhe erzeugte Lehrkräftemangel an der VHS im Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) ist hausgemacht und wird durch dieses Angebot sicher nicht beseitigt.“,  sagte Karola  Stötzel, stellv. Vorsitzende der GEW Hessen anlässlich der kollektiven Arbeitsniederlegung der DaF-Lehrkräfte der VHS Frankfurt am morgigen Donnerstag, den 30. Juni 2016.

Die GEW unterstützt die Forderungen der Initiativgruppe DaF, die Honorare der DaF-Kursleitenden auf 35 Euro zu erhöhen. „Dieser Honorarsatz entspricht annährend dem Niveau des Mindestlohntarifvertrages in der Weiterbildung. Es ist nur recht und billig, dass in einer Stadt, die sich einen Tariftreuebeschluss gegeben hat, dieser auch für die DaF-Kursleitende gelten und umgesetzt werden muss. 

Der aktuelle auf die Unterrichtsstunde umgerechnete Honorarsatz im Mindestlohntarifvertrag für die Weiterbildung beträgt 36 Euro. Die GEW sieht diese Honorarhöhe als untere Grenze an. Die GEW fordert seit vielen Jahren, die „freie Mitarbeit“ in der Erwachsenenbildung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen und  die Lehrkräfte mit denen in vergleichbarer tariflicher Anstellung gleichzustellen. 

Die überwiegende Zahl der DaF-Lehrkräfte an Volkhochschulen geht ihrer Tätigkeit nicht neben- sondern hauptberuflich überwiegend nur bei der Volkshochschule Frankfurt nach. Sie sind daher besonders schutzwürdig und dürfen nicht länger von jeder wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt werden. 

Als arbeitnehmerähnliche Personen unterliegen die DaF-Lehrkräfte dem Tarifvertragsgesetz (§12a), das die Möglichkeit bietet, für diese Gruppe der Beschäftigten unter erleichterten Bedingungen einen Tarifvertrag abzuschließen. Damit wäre ein Abhängen der Honorarentwicklung über 15 Jahre, so wie es zuletzt an der VHS Frankfurt der Fall ist, nicht länger möglich.