Ankündigung von Kurzarbeit bei der Kinderbetreuung im Taunus GmbH

Scharfe Kritik der GEW

Pressemitteilung 2. April 2020

Auf scharfe Kritik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stößt die Ankündigung der Geschäftsführung der „Kinderbetreuung im Taunus GmbH (KiT)“, man denke über Kurzarbeit nach, um den Erhalt von Arbeitsplätzen abzusichern.

Die KiT GmbH, eine Ausgründung des Hochtaunuskreises, betreibt neben zwei Kindertagesstätten zahlreiche erweiterte Schulbetreuungen. Neben dem dort eingesetzten Personal beschäftigt die KiT Gmbh überwiegend Teilhabeassistentinnen und -assistenten, die den Unterrichtsbesuch von Schülerinnen und Schülern mit Förderungsbedarf ermöglichen.

Mit der Ankündigung über Kurzarbeit nachzudenken, verunsichere die Geschäftsleitung die Beschäftigten und wälze die Folgen der Corona-Pandemie auf diese ab, kritisiert Andreas Werther, zuständiger GEW-Sekretär: „Die Ausgründung der KiT GmbH erfolgte seinerzeit unter anderem mit der Absicht, tarifpolitische Regularien zu umgehen. Seit Jahren ermöglichen hier Integrationshelferinnen und -helfer vielen Kindern den Schulbesuch, leisten wertvolle Arbeit für deren Familien und die ganze Gesellschaft. Sie werden dafür größtenteils lediglich knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt. Wenn jetzt die Einführung von  Kurzarbeit erwogen wird, droht vielen von ihnen existentielle Not.“.

Auch Erzieherinnen, anderen  Sozialpädagogischen Fachkräften und Betreuungskräften an den Schulen drohe Kurzarbeit. Dabei sei der Hochtaunuskreis einer der einkommensstärksten deutschen Land- und Stadtkreise, es stünden zweifellos genug  Mittel zur Verfügung, die momentanen Kosten der Corona- Krise zu bewältigen, ohne die Beschäftigten zu belasten, so Andreas Werther weiter.

„Gut trifft es sich da, dass am 29. April 2020 endlich ein Betriebsrat gewählt wird“, meint Harald Stubbe, der als Spitzenkandidat der Liste „GEW – gemeinsam solidarisch“ kandidiert. „Gerade in Zeiten wie diesen, in denen große Unsicherheit bei vielen Kolleginnen und Kollegen herrscht, ist es notwendig, dass ein engagierter Betriebsrat ihre Interessen vertritt. Bei der Einführung von Kurzarbeit bestimmt der Betriebsrat mit, da kann er schlechten Lösungsvorschlägen die Zustimmung verweigern. Es ist für die KiT GmbH und den Hochtaunuskreis durchaus möglich,  das Kurzarbeitergeld auf 100% aufzustocken - dafür werden wir uns einsetzen.“ kündigt Harald Stubbe an.

Zum Hintergrund:

Die KiT GmbH organisiert die Durchführung und Koordination von Betreuungs- und Ganztagsangeboten an den Schulen im Hochtaunuskreis und ist zusätzlich Trägerin zweier Kindertagesstätten.

Über 700 Beschäftigte sind bei der KiT GmbH angestellt: Pädagogische Fachkräfte, Betreuungskräfte, Teilhabeassistentinnen und -assistenten, Küchen- und Hauswirtschaftskräfte.         

Alleiniger Gesellschafter ist der Hochtaunuskreis.