Die GEW Hessen ist schockiert über die Abschiebung einer minderjährigen Schülerin aus Hessen. „Vor wenigen Tagen ist sie direkt aus einem Klassenzimmer in Karben im Beisein ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler abgeschoben worden. Wir verurteilen dieses Vorgehen scharf. Die Schule muss ein geschützter Raum bleiben. Ansonsten wird jeder pädagogische Anspruch an Bildung konterkariert,“ bewertet Maike Wiedwald, stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hessen, die Situation.
Das Recht auf Bildung ist ein allgemeines Menschenrecht, das für jeden Menschen ohne irgendeinen Unterschied gilt. Die Schule muss hierfür einen geschützten Raum bieten, in dem Schülerinnen und Schüler untereinander und zu Lehrkräften Vertrauen aufbauen können.
Wenn Schülerinnen und Schüler fürchten müssen, dass die Schule kein geschützter Ort mehr ist, werden sie diesen nicht mehr besuchen und ihr Recht auf Bildung nicht wahrnehmen.
Maike Wiedwald sieht die alleinige Verantwortung für derartige Maßnahmen bei Kultus- und Innenministerium und nicht im Verhalten der Schule.
Die inhumane und unsoziale Asylgesetzgebung, die Familien auseinanderreißt, Lebensentwürfe zerstört und Menschen in Gebiete zurückschickt, aus denen sie wegen Krieg, Verfolgung, Umweltkatastrophen oder wirtschaftlicher Perspektivlosigkeit geflohen sind, muss beendet werden.
Maike Wiedwald erklärte weiter: „Diese unmenschliche Praxis muss beendet werden. Es muss vielmehr darum gehen, sich dafür einzusetzen, dass für Geflüchtete Bleibeperspektiven gefunden werden und Einbürgerungen möglich gemacht werden.“