13. November: 1. Tag der unbezahlten Arbeit von Grundschullehrkräften

GEW fordert Ende der Abwertung von Unterricht in den Grundschulen

Pressemitteilung 13. November 2015

Gemessen an der Besoldung A13 in allen anderen Schulformen in Hessen endet die Bezahlung von Grundschullehrkräften (nach A 12) am 13. November jeden Jahres. Deshalb protestieren heute Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer an vielen Orten in Hessen und fordern „A 13 für alle“.

„Die Frage der gleichen Bezahlung von Grundschullehrkräften ist von gleichstellungspolitischer Bedeutung. 91,2% der Beschäftigten an Grundschulen sind Frauen. Ihre Bezahlung mit allen anderen Lehrämtern gleichzustellen, heißt eine aus dem letzten Jahrhundert stammende, frauenfeindliche Benachteiligung zu überwinden“, erklärte der Vorsitzende der GEW Hessen, Jochen Nagel.

Hierzu ergänzt die stellvertretende GEW Vorsitzende Karola Stötzel: „Die Regelung, Grundschullehrkräfte schlechter zu stellen als andere Lehrkräfte, macht das Alter der Kinder zum Maßstab der Bezahlung, statt die stetig anwachsenden Anforderungen und die Qualifikation, die der Beruf erfordert, in den Mittelpunkt zu stellen. Ich nenne beispielhaft, die Anforderungen an die individuelle Förderung und die Übernahme von sonderpädagogischen Aufgabenfeldern."

Deshalb hat sich die GEW auch mit einem offenen Brief an den Hessischen Kultusminister und die Leitungen der Staatlichen Schulämter gewandt und fordert diese auf, sich für ein Ende dieser Schlechterstellung stark zu machen.

Darüber hinaus wenden sich die Kolleginnen und Kollegen auch an die Frauenbeauftragten der Schulämter. Ihre Aufgabe nach Hessischem Gleichberechtigungsgesetz (HGLG) ist es, eine Beseitigung von Regelungen, die eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts beinhalten, zu erwirken. Wir sehen deshalb in den Frauenbeauftragten Bündnispartnerinnen für unsere Forderungen.