Impfregistrierung für Beschäftigte an Grund- und Förderschulen

Wer sich individuell angemeldet hat, wird später geimpft ... HKM sorgt für Verwirrung

Am 24.2.2021 trat eine Änderung der Impfverordnung der Bundesregierung in Kraft, nach der die Beschäftigten in Kitas, Kinderpflegeeinrichtungen, Grund- und Förderschulen der Impfpriorität 2 zugeordnet werden und damit früher geimpft werden können als zunächst vorgesehen.

Ab demselben Tag waren die Impfportale für diese Berufsgruppen freigeschaltet. Aufgrund entsprechender Medienberichte machten viele Kolleginnen und Kollegen aus diesen Berufsgruppen schon am ersten Tag von dieser Möglichkeit Gebrauch und ließen sich individuell registrieren.

Ein Schreiben des Hessischen Kultusministeriums (HKM), das für die Registrierung für eine Gruppenimpfung warb, erreichte die Schulen erst am 25.2.2021 nach Dienstschluss. Die Beschäftigten an Grund- und Förderschulen wurden aufgefordert, "wann immer möglich" die Anmeldung über die Schule vorzunehmen und "den damit verbundenen Exklusivtermin" wahrzunehmen. Gleichzeitig teilte das HKM mit, dass "parallele Anmeldungen sowohl über Ihre Schule als auch über das Portal oder die Hotline unzulässig" sind.

Die GEW sieht darin eine eklatante Benachteiligung der Kolleginnen und Kollegen, die sich VOR dieser Information bereits individuell im Impfportal angemeldet haben und jetzt voraussichtlich sehr viel länger warten müssen als die Kolleginnen und Kollegen, die sich über die Schule registrieren lassen.

Der Vorsitzende des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer hat daraufhin am 26.2. Herrn Meyer-Scholten als Hauptabteilungsleiter im HKM um eine Klarstellung gebeten. Herr Meyer-Scholten erklärte darauf hin, dass sich die impfberechtigten Kolleginnen und Kollegen "dennoch bei der Schule anmelden und die andere Registrierung ggf. wieder absagen sollen". Priorität habe in jedem Fall "die Anmeldung bei der Schulleitung".

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