Bildungspolitik

Wo bleibt die Chancengleichheit im Bildungssystem?

30 Jahre Kinderrechtskonvention

5. April 2022

Heute vor 30 Jahren, am 5. April 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft getreten. In dieser ist, neben verschiedenen Schutzrechten, auch das Recht auf Bildung verankert. In Artikel 28 heißt es, dass die 196 Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf Bildung anerkennen. Dieses müssen sie „auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend“ verwirklichen. Um die Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem ist es allerdings noch immer schlecht bestellt. So nehmen von 100 „Akademikerkindern“ 74 ein Studium auf, von 100 „Nichtakademikerkindern“ sind es hingegen nur 21.1 Peinlich für Deutschland ist darüber hinaus, dass es im Gegensatz zur Mehrzahl der Staaten weltweit nach wie vor Minderjährige, die unter den Schutz der Konvention fallen, für das Militär rekrutiert.2 Auch die Partizipation von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen kommt immer wieder zu kurz. Die Ankündigung der neuen Bundesregierung, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, ist überfällig. So gibt es in Sachen Kinderrechte einerseits Fortschritte zu verzeichnen, es bleibt aber viel zu tun. Die GEW Hessen diskutiert die Kinderrechte gemeinsam mit weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bündnis „Nachhaltige Bildung für eine demokratische Gesellschaft".


1 https://www.hochschulbildungsreport2020.de/chancen-fuer-nichtakademikerkinder
2 https://unter18nie.de/hintergrund/


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