Wo bleibt da die Gerechtigkeit?

Im Gespräch mit Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern

HLZ 1/2020: Lehrkräftemangel in Hessen

„Mit Quereinsteigern vor der Kamera zu sprechen, erwies sich als schwierig.“ Diese Beobachtung stand am Anfang eines beachtlichen Rechercheprojekts des Hessischen Rundfunks, bei dem sich die hr-Journalistin Petra Bollmann-Boberg für elf Wochen als „Aushilfslehrerin“ an einer Wiesbadener Brennpunktschule verdingte, „um einen tieferen Einblick zu bekommen“. Denn dass es „das Ministerium nicht so gerne sieht, wenn innerhalb des Systems Kritik geäußert wird“, verstehe sich von selbst.

Ich hatte als ehrenamtlicher Rechtsberater der GEW in den letzten zehn Jahren die Gelegenheit, mit sehr vielen befristet beschäftigten GEW-Mitgliedern im Bereich des Staatlichen Schulamts für den Kreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis zu sprechen, von denen keine und keiner vor die Kamera getreten wäre. In den intensiven Beratungsgesprächen ging es nie ausschließlich um die Möglichkeiten für ein arbeitsgerichtliches Vorgehen gegen eine unzulässige Befristung des Arbeitsvertrags, sondern immer auch um die berufliche Biografie der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und die Erfahrungen am Arbeitsplatz Schule, vor allem aber ging es immer auch um Hoffnungen und die Angst vor Nachteilen und Repressalien. Einige bleibende Eindrücke will ich hier umreißen, viele persönliche Schicksale prekärer Lebenssituationen würden ein ganzes Buch füllen.

Haltlose Versprechungen: In vielen Fällen wurden die Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund der Vorgaben des Lehrerbildungsgesetzes und des Einstellungserlasses generell keine Chance auf eine unbefristete Einstellung haben, mit weitgehend haltlosen Versprechungen gelockt („Wir werden tun, was wir können“) und später zur Übernahme zusätzlicher Aufgaben gedrängt („Sie wollen doch hier bei uns irgendwann eine feste Stelle, dann wäre es doch gut, wenn…“). Die Tätigkeitsberichte vieler befristet beschäftigter Quereinsteiger lesen sich wie Bewerbungen um eine Funktionsstelle …

Entlohnung der Arbeit: Die Quereinsteiger werden nicht nach Tarifvertrag, sondern nach dem Erlass des Hessischen Innenministeriums über die „Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen“ (zum Nachlesen: Amtsblatt 11/2008) eingruppiert. Grundlage ist hier ausschließlich die formale Qualifikation, nicht die Art der Tätigkeit. So werden Kolleginnen und Kollegen, die kein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen, in den TVH-Entgeltgruppen 5 oder 6 eingruppiert, obwohl sie alle Aufgaben von Lehrkräften übernehmen: von der Klassenlehrerfunktion über die Eltern­arbeit bis zur Abnahme von Prüfungen. Wohl gemerkt: Bei der Einstellung und der Ausstellung der „Unterrichtserlaubnis“ fragte niemand nach diesen Qualifikationen, da zählten nur der dringende Bedarf und die schnelle Verfügbarkeit.

Befristung der Verträge: Die Verträge der Quereinsteiger sind in der Regel auf den letzten Tag vor den Sommerferien befristet. Mindestens in der Region, die ich überblicke, erhalten die Beschäftigten dann in aller Regel rechtzeitig einen Anschlussvertrag, der die Sommerferien einschließt. Allerdings müssen sie damit rechnen, dass der Änderungsvertrag auch eine „Anpassung“ an geänderte Bedarfssituationen enthält und sie mit einem geringen Gehalt auskommen müssen. Und wenn dann kurzfristig wieder ein zusätzlicher Bedarf besteht, dürfen sie wieder springen ...

Weniger Geld, aber mehr Stunden: Eine weitere Absurdität hält § 1 Absatz 5 der Pflichtstundenverordnung parat, wonach „Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung“ eine Stunde mehr unterrichten müssen als die Lehrkräfte mit Lehramt. Diese anachronistische Regelung stammt noch aus uralten Zeiten, als die musisch-technischen und arbeitstechnischen Fachlehrerinnen und Fachlehrer insbesondere von der Aufgabe des Klassenlehrers oder der Klassenlehrerin freigestellt waren. Sie ist heute generell überholt und gegenüber Berufseinsteigern ohne Unterrichtserfahrung geradezu zynisch. Auch beim Lebensarbeitszeitkonto, das für befristet Beschäftigte ab der Dauer eines Schuljahres in Zeit ausgeglichen werden muss, werden sie in der Realität meistens betrogen, da sie ihre Rechte nicht kennen oder nicht einfordern.

Dass sich Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger oft ungerecht behandelt fühlen, hängt mit der sich schnell einstellenden Einsicht zusammen, dass auch ausgebildete Lehrkräfte in Bezug auf viele neue Herausforderungen Quereinsteiger sind und dass Ressourcenmangel auch nicht durch ein Lehrerstudium und durch Professionalität ausgeglichen werden kann. Wenn Petra Bollmann-Boberg nach elf Wochen feststellt, dass ihr für die Aufgabe, „mehr als 20 Grundschulkinder auf einmal zu unterrichten und individuell zu fördern, das didaktische und pädagogische Handwerkszeug“ fehlt, dann kann man hinzufügen: Didaktisches und pädagogisches Handwerkszeug sind dringend erforderlich, aber vielleicht sind auch mehr als 20 Kinder in einer Klasse im sozialen Brennpunkt für alle, für „Profis“ und „Laien“ gleichermaßen, zu viel.

Lehrerinnen und Lehrer mit Erstem und Zweitem Staatsexamen findet man in der Gruppe der befristet Beschäftigten inzwischen so gut wie überhaupt nicht mehr. Dabei ist es noch gar nicht lange her, dass unter den befristet Beschäftigten auch Lehrkräfte mit Lehramt waren. Dafür gab es zwei Gründe: Zum einen stellt der Landtag nicht alle bewilligten Stellen als Planstellen für unbefristete Einstellungen zur Verfügung, sondern auch als Mittel für befristete Beschäftigung, die insbesondere an Grundschulen eingesetzt wurden. Zum anderen war die Möglichkeit, im Rahmen des Großen Schulbudgets unbesetzte Stellen in Geld umzuwandeln, ein Einfallstor, um auch ausgebildete Lehrkräfte zunächst einmal im Rahmen eines TVH-Vertrags „auszuprobieren“ („Leider haben wir zurzeit keine Planstelle, aber wenn….“). Heute wird eine Schulleitung mit diesem Ansinnen kaum Erfolg haben, dem Lehrkräftemangel sei Dank.

Statements

„Ich bin ausgebildete Lehrerin und habe selbst sechs Jahre an einer Brennpunktschule gearbeitet und das sehr gerne. Immer häufiger kamen Quereinsteiger oder angehende Gymnasiallehrer mit erstem Staatsexamen an die Schule. Alle waren durchweg nett und bemüht, aber das fehlende pädagogische Wissen und auch das fehlende inhaltliche Wissen führten immer wieder dazu, dass wir richtigen Grundschullehrer immer wieder Unterricht mit vorbereitet haben, die Klassen mit reguliert haben und damit nicht nur unsere eigenen - oft schwierigen - Schüler mit Wissen und Erziehung versorgt haben, sondern auch noch ausgleichend für den Quereinsteiger gearbeitet haben - das geht irgendwann auch an die Substanz. (…) Wir sind alle hilfsbereit und unterstützen neue Kollegen sehr gerne, aber das System stimmt einfach nicht. Schade, dass vor allem Brennpunktschulen darunter leiden.“
Tina aus Rheinland-Pfalz (Kommentar auf hessenschau.de zu Recherchen des Hessischen Rundfunks, 11.11.2019)

„Ist nicht die einzige Alternative, sich im Alltag beweisende Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit Fortbildungsmaßnahmen weiterzubilden, ihnen Mentoren für qualifizierte Hospitationen an die Seite zu stellen, damit sie eines Tages gleichberechtigt diesen wichtigen und äußerst verantwortungsvollen Job erledigen können, evtl. sogar mit vergleichbarer Vergütung? (…)“
Annette, Main-Taunus-Kreis (Kommentar auf hessenschau.de zu Recherchen des Hessischen Rundfunks, 13.11.2019)

„Ich kann echte, äußerst frustrierende Erfahrungen als Quereinsteiger beitragen (mit 1. Staatsexamen, Diplom und einigen Jahren hochwertiger fachlicher Erfahrung). Nur in Rheinland-Pfalz gibt es ein ‚wirkliches‘ Quereinsteigerprogramm, und auch das ist unzureichend. Hessen tut sich hier vor allem darin hervor, Kosten zu vermeiden und die Probleme auf den Schultern der sowieso schon völlig überlasteten Kolleg*innen auszutragen. Die Quereinsteigerprogramme schaffen so gut wie keine Erleichterungen im schulischen Alltagsleben für die Absolventen - weil nicht machbar - und gehen über deren Kräfte.“
WD, Wiesbaden (Kommentar auf hessenschau.de zu Recherchen des Hessischen Rundfunks, 11.11.2019)

Harald Freiling

Neue KMK-Prognose zum Lehrkräftebedarf

Als Dokumentation Nr. 221 legte die Kultusministerkonferenz (KMK) im Dezember 2019 ihre jüngste Prognose zum Lehrereinstellungsbedarf und -angebot in Deutschland bis 2030 vor. Auch wenn sie von niedrigeren Zahlen ausgeht als die aktualisierte Studie von Klemm und Zorn (HLZ S.8), hält auch die KMK die Situation im Grundschulbereich für die Jahre bis 2024 für „sehr angespannt“. Erst danach trete „wieder etwas Entspannung“ ein. „Unverändert angespannt“ bleibe die Situation im Bereich der beruflichen Schulen und für die sonderpädagogischen Lehrämter. Aber auch bei den Lehrämtern im Bereich der Sekundarstufe I zeigten sich „zum Teil große Engpässe“. Ein Überangebot bestehe ausschließlich im Bereich des Gymnasiums und der allgemeinbildenden Fächer in der Sekundarstufe II. In allen anderen Lehrämtern, so das Resümee der KMK, „lassen die Zahlen einen zum Teil erheblichen Bedarf erwarten“.
https://www.kmk.org

Dokument Nr. 221 – Dezember 2019 Lehrereinstellungsbedarf und -angebot in der Bundesrepublik Deutschland 2019 – 2030 – Zusammengefasste Modellrechnungen der Länder >> Dokument als PDF

Neue Perspektiven: Das Lehramt wechseln?

Systematische Qualifizierungsangebote gibt es in Hessen nur für solche Lehrkräfte, die bereits ein Lehramt erworben, das heißt ein Erstes und Zweites Staatsexamen abgelegt haben und dort keine Stelle finden. Einen solchen Bewerberüberhang gibt es derzeit nur im Bereich des Lehramts für Gymnasien, in geringem Umfang bei einigen Fächern für das Lehramt an Haupt- und Realschulen. Diese Kolleginnen und Kollegen können eine Weiterbildung für die Lehrämter Grundschule und Förderschule absolvieren:

  • Für das Lehramt Grundschule dauert die Weiterbildung drei Jahre. Im ersten Halbjahr haben die Lehrkräfte keine Unterrichtsverpflichtung, in den nächsten beiden Jahren steigt sie auf 23 bzw. 23,5 Stunden und ausgerechnet im Prüfungssemester sogar auf 26,5 Stunden.
  • Für das Lehramt Förderschule dauert die Qualifizierung zwei Jahre bei einer Unterrichtsverpflichtung von 17,5 Stunden.

Bei einer erfolgreichen Teilnahme wird das Lehramt an Grundschulen bzw. Förderschulen erworben. Nach weiteren drei Jahren als Grund- oder Förderschullehrkraft besteht die Möglichkeit, mit dem zuvor erworbenen Lehramt wieder am Einstellungsverfahren für eine HR-Schule oder ein Gymnasium teilzunehmen. Aufgrund der geringen Bewerberzahlen und dem wachsenden Bedarf in den HR-Schulen und Gymnasien ist nicht mit einer Fortsetzung der Programme zu rechnen.

Auch die Durchführung der ersten Durchläufe ist bei den betroffenen Lehrkräften mit großem Ärger und massiven Belastungen verbunden. Die Beschwerden betrafen insbesondere den geringen Praxisanteil, die mangelnde Vorbereitung der Dozentinnen und Dozenten für diese neue Aufgabe, die weiten Anfahrtswege zu zentralen Veranstaltungen für ganz Hessen, die fehlende Verzahnung der Weiterbildungsangebote mit der schulischen Organisation, die extrem hohen Belastungen durch Hausarbeiten und die Kompensation von krankheitsbedingten Fehlzeiten durch zusätzliche schriftliche Aufgaben – und all das in Verbindung mit einer außerordentlich hohen Unterrichtsverpflichtung und der Einbindung in alle außerunterrichtlichen Verpflichtungen: „Vergessen wird hierbei sehr oft, dass wir alle bereits zwei Staatsexamen erbracht und die Inhalte oft schon mehrfach durchdrungen und in Hausarbeiten an der Universität nachgewiesen haben. Daher fühlen sich manche Veranstaltungen sehr oft sinnfrei an.