Fünfzig Jahre Radikalenerlass

Schreiben der AG Berufsverbot

Unterschriftenaktion

Am 28. Januar jährt sich der ‚Radikalenerlass‘ zum fünfzigsten Mal. 1972 wurde er von der Ministerpräsidentenkonferenz unter Leitung von Bundeskanzler Willy Brandt beschlossen und bildete die Grundlage für massenhafte Bespitzelung, Disziplinarverfahren und Berufsverbote.

Rund 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst wurden durchleuchtet, gegen 11.000 wurden Berufsverbotsverfahren eingeleitet, rund 1500 mit Berufsverbot belegt. Dies, obwohl keinem einzigen von ihnen vor Gericht jemals eine konkrete Verfehlung nachgewiesen wurde. Beispielhaft ist die überlieferte Begründung: Man könne nicht ausschließen, dass die Kollegin zukünftig gegen die Verfassung verstoßen werde. (Mit einem solchen (Un-)Rechtsverständnis müsste man die ganze Bevölkerung wegen möglicher zukünftiger Rechtsverstöße präventiv bestrafen.)

Durch diese Verfahren wurde ein Klima der Einschüchterung geschaffen, mit dem die Menschen davon abgehalten werden sollten, sich in der außerparlamentarischen oder parlamentarischen Linken, bei antifaschistischen und antirassistischen Organisationen oder anderen demokratischen Projekten zu engagieren. Gleichzeitig wurde dem Geheimdienst, dessen Verstrickung in die rechte Szene gerade heute offenkundig ist, die Macht gegeben, Menschen ihrer beruflichen Existenz zu berauben.

Es ist an der Zeit, diesen Teil der hessischen Geschichte aufzuarbeiten und die vom Berufsverbot Betroffenen zu rehabilitieren und zu entschädigen.

Deshalb bitten wir dich um deine Unterschrift für den beigefügten Aufruf diese bis Ende Februar an folgende Mailadresse zu senden:

dkahlenberg@gew-hessen.de