Das LandesTicket Hessen für die Landesbediensteten und die Beschäftigten der Goethe Universität Frankfurt und der TU Darmstadt kann steuerrechtlich im nächsten Jahr so fortgeführt werden wie in den Jahren 2018 und 2019.
Das heißt, dass das Land Hessen auch im kommenden Jahr die pauschale Besteuerung übernimmt und dadurch eine Minderung der Entfernungspauschale bei den einzelnen Beschäftigten nicht eintritt. Beschäftigten, die etwa wegen unzureichender ÖPNV-Infrastruktur das LandesTicket nicht nutzen können, entsteht also durch die Annahme des LandesTickets kein steuerrechtlicher Nachteil.
Damit beim LandesTicket Hessen alles beim Alten bleiben konnte, war eine Ergänzung des Einkommenssteuergesetzes notwendig geworden, die mit dem Jahressteuergesetz 2020 realisiert wurde. Am 29. November 2019 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Es tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.